preparatory:AB 55192
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-13
Wortprotokoll
Die Bestrebungen zur Konsolidierung der formellen Steuerharmonisierung laufen auf zwei Schienen: Zum einen befindet sich ein Expertenbericht über die Um- und Durchsetzung der formellen Steuerharmonisierung in der Vernehmlassung. Diese Vernehmlassung dauert noch bis zum 15. August. Ziel der von den Experten vorgeschlagenen Lösung ist eine griffige Kontrolle der Umsetzung des Steuerharmonisierungsgesetzes ohne Bürokratie.
Die zweite Schiene betrifft verschiedene Massnahmen zur Komplettierung der formellen Steuerharmonisierung und zur Bereinigung bezüglich überflüssig gewordener Gesetzesartikel im Bereich der direkten Bundessteuer. Wir haben diesbezüglich von "Entrümpelung" gesprochen. Diese ist notwendig geworden, nachdem sich seit Anfang 2003 ein einheitliches System für die zeitliche Bemessung der natürlichen Personen durchgesetzt hat. Mit der sich in Vorbereitung befindenden Botschaft soll vorgeschlagen werden, die überflüssigen Artikel im Steuerharmonisierungsgesetz zu streichen. Ferner sollen weitere Regelungen im Bereich der direkten Steuern harmonisiert, vereinfacht oder klarer gefasst werden.
Im Bereich der direkten Steuern und namentlich bei der formellen Steuerharmonisierung können eben Bund und Kantone nur im Konsens, gemeinsam, voranschreiten - und das ist der Grund für die Verzögerung. Die Herstellung dieses Konsenses vergrössert naturgemäss den Zeitaufwand. Nicht zuletzt deshalb sind wir mit dieser Vorlage etwas in Verzug. Aber wir rechnen damit, dass die Botschaft noch in diesem Jahr, also spätestens im letzten Quartal 2005, an den Bundesrat weitergeleitet wird und dass das Geschäft dann behandlungsreif ist.