preparatory:AB 55285
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, dieses Postulat abzulehnen. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass wir durch Budgetrestriktionen die Rechtssicherheit gefährden.
Was die Bundesanwaltschaft anbelangt, das Projekt EffVor, so haben Sie dieses im Jahre 2003 im Entlastungsprogramm 2003 gekürzt. Die Kürzung ist aus folgendem Grund erfolgt: Man hat dieses EffVor-Programm aufgebaut und ihm klare Prognosen darüber zugrunde gelegt, wie viele Fälle in den Jahren 2002, 2003 und 2004 vorhanden sein würden. Der Personalbestand ist bis zum 31. Dezember 2003 genau nach Plan aufrechterhalten worden. Aber die Fälle sind nicht nach Plan aufgetreten. Man hat also die Mittel voll und ganz gehabt, aber die Fälle nicht. Darum ist hier ein Marschhalt eingeschaltet worden.
Wenn ich das nachträglich betrachte, muss ich sagen: Führungsmässig ist ein solcher Aufbau in einem solchen Bereich mit so vielen Stellen - die 600 Stellen sind im ganzen Land verteilt - praktisch gar nicht bewältigbar; es ist nicht in Ordnung, dass man überall dem Bundesanwalt einen Vorwurf macht. Neue Anwaltschaften, zum Teil erst noch in Konkurrenz mit den Kantonen, sind unmöglich.
Wir haben diese Zahl also gemäss dem Beschluss des Parlamentes eingefroren. Für das Jahr 2005 wird die gleiche Zahl belassen; sie wird jetzt in den Finanzplänen bis ins Jahr 2008 belassen. Sie ist nicht gekürzt worden, weder mit dem EP 2004 noch mit den entsprechenden weiteren Massnahmen.
Der Bundesrat hat für die Schaffung neuer Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Effizienzvorlage folgende Beträge bereitgestellt: 89 Millionen Franken im Jahr 2003, dann 108 Millionen für 2004 und 112 Millionen für 2005. Für 2006 sind 109 Millionen vorgesehen, 108 Millionen für 2007 und 106 Millionen für 2008; die Mittel werden also ungefähr gleich sein. Bei der Kürzung um insgesamt 36 Millionen Franken gegenüber den ursprünglichen Plänen entfallen 30 Millionen auf das Entlastungsprogramm 2003, beschlossen durch das Parlament, und 6 Millionen auf die zusätzliche Aufgabenverzichtplanung; die Strafverfolgung wird dadurch nicht behindert.
Vom Entlastungsprogramm 2004 ist dieses Programm, wie gesagt, ausgenommen worden. Es ist eine Aufstockung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei um 15 Stellen erfolgt, was einer Verdoppelung des Anfangsbestandes entspricht; für 1,5 Millionen Franken ist hier zusätzlich ausgebaut worden. Dann ist überdies die Eidgenössische Bankenkommission für den Ausbau im selben [PAGE 785] Bereich mit 10 Millionen Franken aufgestockt worden. Die Personalinvestitionen im Bereich Menschenhandel betragen ungefähr 1,5 Millionen Franken, und im ganzen Internet-Bereich wurden nicht nur Stellen und Kosten ausgebaut, sondern die Aktivität wurde erheblich gesteigert, wie Sie dem neusten Bericht nach dem ersten Jahr entnehmen können.
Mit Geld allein und mit Ausbau von Stellen können Sie die Strafverfolgung nicht verbessern. Es muss auch Gewähr dafür geleistet sein, dass wir die richtigen Fälle eruieren und anpacken. Bei den Fällen, die jetzt "stillgelegt" worden sind, weil sie zu wenig ergiebig sind, muss die Bundesanwaltschaft auch noch eine Praxis finden, damit man die Ressourcen nicht am falschen Ort einsetzt. Es wird zwar immer Fälle geben, die nachträglich eingestellt werden, aber dies sollte nicht zur Regel werden. Man ist daran, die ganze Sache führungsmässig zu verbessern. Führungsmässig besteht auch das Problem - das wissen Sie -, dass die Bundesanwaltschaft zwei Herren dienen muss, und das ist sehr schwierig zu beaufsichtigen; auch dazu werden Sie demnächst einen entsprechenden Antrag bekommen, den wir Ihnen bereits angekündigt haben.