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preparatory:AB 55303

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13

Wortprotokoll

Nach Ihrer Bemerkung vom letzten Montag habe ich das Bundesamt für Justiz gefragt, ob dieses Anliegen zu wenig vertreten werde und man das noch einmal anschauen müsse. Ich habe noch keinen Bescheid erhalten. Wenn ich den Eindruck erhalte und wenn auch das Bundesamt für Justiz sagt, diese Seite sei tatsächlich etwas zu wenig vertreten, dann würde ich handeln, andernfalls nicht. Sie müssen verstehen: Wir haben in Bezug auf das Kindeswohl keine andere Auffassung als Sie. Die Frage ist nur: Wer bestimmt es? Sie glauben, eine solche Analyse - die das Gericht ja machen kann - würde dann bestimmen, was Kindeswohl sei. Da bin ich nicht ganz Ihrer Auffassung: Es ist ausserordentlich schwierig, das zu tun.

Wenn Sie das Postulat annehmen - wenn Sie die Motion nicht annehmen, haben wir gar nichts -, werden die Überprüfungen, an denen Sie ein Interesse haben, sorgfältig gemacht. In Bezug auf die Schlussfolgerungen kann ich Ihnen noch keine Antwort geben. Wenn es genau die Ihren sind, hätte der Bundesrat die Motion entgegennehmen können. Aber wir können nicht schon heute sagen, das alles seien die richtigen Mittel.

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