preparatory:AB 57461
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-09-26
Wortprotokoll
Ich möchte die Frage nochmals beantworten: Wenn ein Asylsuchender seine Situation glaubhaft machen kann, so ist es nicht mehr zweifelhaft, dann kommt sein Fall sowieso ins Verfahren. Wenn er sie nicht glaubhaft machen kann und der Fall eindeutig ist, so kommt er nicht ins Verfahren. Dann gibt es noch eine Grauzone; im Zweifelsfall kommt der Fall ins Verfahren. Das ist die Situation.
Ich möchte nicht ins Verfahren eingreifen, aber ich möchte Ihnen vorschlagen, dass ich jetzt keine Fragen mehr akzeptiere. Dieses Recht habe ich nämlich. (Heiterkeit)