preparatory:AB 58616
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-10-06
Wortprotokoll
Vorhin haben wir ein bilaterales Polizeiabkommen beschlossen, aber die internationale Polizeikooperation der Schweiz steht auf einem zweiten Pfeiler. Neben den Abkommen namentlich mit unseren Nachbarstaaten ist auch eine multilaterale Zusammenarbeit vonnöten. Das betrifft insbesondere die Interpol; da besteht eine langjährige Zusammenarbeit.
Der Bundesrat ist bestrebt, dieser bisherigen Kooperation einen dritten Pfeiler hinzuzufügen, nämlich die regionale Polizeikooperation in Europa. Sie geht also geografisch gesehen weniger weit als die Interpol, dafür sind die Informationen natürlich etwas dichter. Das liegt auch im Interesse der Polizeiarbeit. Die dichteste Information haben wir an Ort und Stelle, wo die eigenen Bürger sind, für die wir verantwortlich sind. Dann haben wir die bilateralen Verträge, in deren Rahmen wir Gedanken, Informationen austauschen, allfällige Überstellungen vornehmen, Rücküberführungen vornehmen können. Dann haben wir die regionale Zusammenarbeit, die ist dann weniger eng geflochten als die internationale, welche eigentlich auf der ganzen Welt stattfindet.
Ein wichtiger Bestandteil des dritten Pfeilers, nämlich der regionalen Polizeikooperation, ist Europol. Europol ist das Europäische Polizeiamt zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus. Die Schweiz kann und will nicht Mitglied von Europol werden, da die Organisation nur den EU-Mitgliedstaaten offen steht. Was die Schweiz aber will und kann, ist, mit dieser Organisation so zusammenzuarbeiten, wie wir mit anderen Staaten, die auch selbstständig sind, zusammenarbeiten. Wir werden nicht Mitglied der Polizeiorganisationen anderer Staaten bei der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, wir werden nicht Mitglied der EU, wenn wir mit Europol zusammenarbeiten, und wir werden nicht Mitglied anderer internationaler Organisationen, wenn wir mit Interpol zusammenarbeiten. Hierfür ist [PAGE 1472] der Abschluss eines Kooperationsabkommens erforderlich, damit wir zusammenarbeiten können.
Im September 2004 wurde in Bern das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol unterzeichnet. In der Schweiz ist das Bundesamt für Polizei die nationale Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Europol. In der Praxis wird auch vorwiegend das Bundesamt für Polizei von der Zusammenarbeit betroffen sein, weil es um die Bekämpfung krimineller Organisationen geht, die ja der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen. Das Bundesamt für Polizei kann die Informationen von Europol auch anderen Stellen weitergeben, und zwar in erster Linie den Polizei-, Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden des Bundes und der Kantone wie auch der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Die Zusammenarbeit mit Europol umfasst vorerst acht Delikte, darunter den Drogenhandel, den Menschenhandel und den Terrorismus. Das Mandat von Europol enthält inzwischen aber fünfundzwanzig Delikte und umfasst nun unter anderem auch den illegalen Organhandel, die Korruption oder den illegalen Waffenhandel. Sie finden die vollständige Liste der Delikte in der Botschaft zum Abkommen. Nach dem Inkrafttreten des Abkommens wollen wir prüfen, um welche dieser Delikte das Abkommen ergänzt werden kann. Das muss sorgfältig in jedem einzelnen Fall geprüft werden.
Wir schlagen Ihnen den Kooperationsvertrag vor: Wir sagen, es gehe jetzt zunächst um die 8 Delikte, allenfalls solle die Liste erweitert werden. Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Ergänzung des Deliktkatalogs an ihn zu delegieren. Wenn geklärt ist, dass der Bundesrat darüber entscheidet, kann man ein neuntes oder ein zehntes Delikt hier in die Zusammenarbeit einschliessen. Er schlägt Ihnen daher neu Artikel 351decies im Strafgesetzbuch vor. Der Artikel betrifft nur die Erweiterung des Deliktkataloges. Es geht nur darum, ob man ein weiteres Delikt aufnehmen soll oder nicht. Jede materielle Änderung des Abkommens muss auf dem Weg der Gesetzgebung vorgenommen werden; der Bundesrat bekommt also keine Kompetenz, dieses Abkommen in einer anderen Art und Weise auszuweiten.
Im Rahmen der Prüfung werden wir die einzelnen Delikte dann definieren und die Auswirkungen auf Bund und Kantone analysieren. Ausserdem werden die Kantone und die zuständigen Kommissionen des Parlamentes in die Prüfung einbezogen und umfassend konsultiert. Die Ergänzung des Deliktkatalogs wird damit breit abgestützt und sorgfältig untersucht. Sie ist zugleich transparent und effizient. Wir erlassen nur dort ein Gesetz, wo es unverzichtbar ist. Ich bitte Sie zu beachten - weil ja ein entsprechender Antrag da ist, der sogar die Unterstützung der Mehrheit in der Kommission gefunden hat -: Wenn Sie bei jedem einzelnen Delikt, das Sie aufnehmen, ein neues Bundesgesetz machen müssen mit Vernehmlassung, mit den zeitlichen Verzögerungen im Parlament und mit der Referendumsfrist, ist das einfach schwer zu handhaben.
Nun zum vorliegenden Abkommen: Das Abkommen ermöglicht uns die Stationierung von Polizeiverbindungsbeamten bei Europol in Den Haag so, wie wir das im Rahmen der bilateralen Abkommen auch tun. Wir werden beispielsweise ab 2007 in Mazedonien einen Polizeiattaché für den südosteuropäischen Raum stationieren. Wir haben an anderen Orten solche Verbindungsmänner stationiert, und neu soll einer bei Europol in Den Haag stationiert werden. Diese unterstützen und koordinieren dann die Zusammenarbeit, damit unsere Leute eben an Ort und Stelle einen eigenen Mann haben, mit dem sie Verbindung aufnehmen können. Sobald das Abkommen in Kraft tritt, kann auch unser Polizeiverbindungsbeamter seine Tätigkeit aufnehmen.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Datenschutz. Das Abkommen steht unter dem Vorbehalt des nationalen Rechtes. Es enthält zahlreiche Bestimmungen, welche die Sicherheit von Quellen und Informationen sowie die Rechte von Einzelnen regeln.
Das Abkommen mit Europol ist von der Assoziation mit Schengen zu trennen. Bei der Zusammenarbeit mit Europol geht es um die Bekämpfung krimineller Organisationen durch den Austausch von Informationen und Analysen. Europol operiert nicht im Fahndungsbereich. Schengen/Dublin und Europol sind zwei unterschiedliche Mittel zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit. Schengen/Dublin ist im Fahndungsbereich zu Hause, und dort ist mit dem SIS-System auch eine Fahndungsdatenbank vorhanden. Das ist etwas anderes als die Zusammenarbeit mit Europol.
Wir versprechen uns von diesem Assoziationsabkommen eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung, namentlich der Bekämpfung des organisierten Verbrechens im internationalen Bereich.
Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr gemäss dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.