preparatory:AB 61153
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Das Park-Label ist ein Markenzeichen, welches für besondere Leistungen im Naturschutz und für nachhaltiges Wirtschaften vergeben wird. Das Label darf nun tatsächlich nicht zum Nulltarif vergeben werden. Denn es ist eine völlige Illusion zu meinen, dass ein Label ohne Inhalt auch wirtschaftlich interessant sein könnte.
Hinzu kommt: Der Bund leistet Finanzhilfen, das haben wir soeben beschlossen. Der Bund muss die Voraussetzungen formulieren, unter denen das Label vergeben wird und unter denen auch die Finanzhilfen für die Errichtung und für den Betrieb dieser Pärke geleistet werden. Er muss also die Anforderungen festlegen, unter denen das Label vergeben wird und unter denen auch Finanzhilfen geleistet werden. Das geht nun mit dem besten Willen nicht in Form von irgendwelchen unverbindlichen Richtlinien, sondern es geht nur in Form von Vorschriften.
Ich möchte die Bäuerinnen und Bauern daran erinnern, dass es sich bei den Direktzahlungen genau gleich verhält. [PAGE 1913] Direktzahlungen werden auch nicht aufgrund von Richtlinien getätigt, sondern sie werden entrichtet, wenn die Voraussetzungen gesetzlich oder gemäss Verordnung erfüllt werden.
In der Landwirtschaft wie bei den Pärken genügen biggersche Richtlinien einfach nicht. Es braucht Voraussetzungen, damit man weiss, woran man ist, und das sind Vorschriften.