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preparatory:AB 61805

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Zu Artikel 9 Absatz 2 ist Folgendes zu sagen: Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften einer besonderen Zulassung als staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen bedürfen und von der Aufsichtsbehörde überwacht werden.

Diese Zulassung kann mit erheblichem Aufwand verbunden sein. International tätige Revisionsunternehmen laufen nun Gefahr, diesen Aufwand im Rahmen ihrer Zulassung im In- und Ausland doppelt erbringen zu müssen. Daher soll die Aufsichtsbehörde auf ausländische Zulassungen abstellen können. Als Bedingung gilt aber, dass die Anforderungen des Revisionsaufsichtsgesetzes erfüllt sind. Ansonsten würden wir die Aushebelung der Schweizer Regelung ermöglichen. Es handelt sich also nicht um eine Dispensation von materiell-rechtlichen Vorgaben, sondern um eine rein verfahrensmässige Vereinfachung.

Der Nationalrat hat diesem Antrag einstimmig zugestimmt. Ihre Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zum Bundesrat bzw. Nationalrat.