preparatory:AB 62807
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-08
Wortprotokoll
Wir unterstützen hier die Mehrheit. Ich sehe nicht ein, warum man überhaupt noch Gründeraktionäre braucht, wenn die Gesellschaft, die Sicav, einmal gegründet ist. Es ist ja auch im Ausland, z. B. in Luxemburg, so, dass man dann diese Gründerkapitalien entweder wieder abzieht oder umwandelt. Es gibt ja gar keine spezielle Haftung für die Gründer, wenn die Firma einmal steht. Ich verstehe also gar nicht, warum man hier eine Nachschusspflicht festlegen kann.
Ich verstehe, dass man zusätzliches Kapital bei einer Fondsleitung usw. fordert, wenn die Fondsvermögen wachsen, aber die Unterscheidung zwischen Unternehmeraktionären und Publikumsaktionären besteht sowieso nur am Anfang. Für mich ist also ganz klar, dass es keine zusätzliche Sicherheit oder irgendwelchen Schutz für die Publikumsaktionäre bringt, wenn noch Unternehmeraktionäre vorhanden sind.
Wir werden also die Mehrheit unterstützen.
[PAGE 75]