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preparatory:AB 62889

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-08

Wortprotokoll

Entschuldigen Sie, dass ich mich hier gemeldet habe, aber ich bin jetzt ein paarmal angesprochen worden. Es wird, glaube ich, erwartet, dass ich zum Thema Stellung beziehe.

Zu Frau Fässler: Sie moniert den Inhalt der Motion, aber ich habe den Text gelesen. In diesem Wortlaut der Motion steht nichts davon, dass Steuererleichterungen erwartet werden. Allerdings hat es in der Begründung einen Hinweis; auf diesen werde ich nachher noch zu sprechen kommen.

Was die administrativen Erleichterungen betrifft, kann ich Ihnen sagen: Es gibt gewisse Zahlen, die dafür sprechen, dass die Unternehmen - insbesondere die kleineren Unternehmen - im Durchschnitt pro Jahr etwa 5000 Franken Administrativkosten aufwenden müssen, bevor sie überhaupt die Steuererklärungen einreichen können. Wenn Sie davon ausgehen, dass wir in unserem Land etwa 230 000 Unternehmen haben, dann betragen die Gesamtkosten weit über 1 Milliarde Franken. Davon ist der grösste Teil für die Mehrwertsteuer aufzuwenden. Das ist in der Tat auch eines der Motive, weshalb ich der Überzeugung bin, dass wir diese Mehrwertsteuer total revidieren müssen; das heisst, wir müssen alle diese Verfahren hinterfragen.

Eines dieser Verfahren steht hier zur Diskussion, nämlich die Frage der Saldosteuersätze. Diese sind heute gemäss Artikel 59 im bestehenden Gesetz bereits festgelegt. Dort heisst es, man könne mit diesen Sätzen abrechnen. Damit werden auch die Vorsteuern im Sinne einer Pauschale abgegolten. Das ist eigentlich der Sinn der heutigen Regelung. Hierfür nennt das Gesetz einen Jahresumsatz bis zu 3 Millionen Franken als obere Grenze. Damit ist diese Abrechnung natürlich in erster Linie für kleinere und mittlere Unternehmen interessant. Ich kann Ihnen sagen, dass von den derzeit etwa 310 000 Mehrwertsteuerverpflichteten etwa 100 000, sogar etwas mehr als 100 000, von dieser Saldosteuersatzmethode Gebrauch machen. Damit verringern sie eben die administrativen Belastungen und die Arbeiten. Es kommt dazu, dass sie dann eben nur halbjährlich eingeben müssen. Das sind Erleichterungen, die wir nicht mehr preisgeben möchten.

Ich habe heute Morgen im Zusammenhang mit den beiden Motionen zur Mehrwertsteuer auf die ganze Entwicklung hingewiesen. Ich möchte mich hier nicht wiederholen. Ich möchte einfach noch einmal sagen, dass wir eine Totalrevision dieses Gesetzes vorsehen. Wir werden die Saldosteuersätze mit Sicherheit auch wieder ins neue Gesetz integrieren müssen. Schon deshalb macht diese Motion natürlich Sinn. Was ist an Verbesserungen vorgesehen? Einerseits möchten wir im Hinblick auf diese Gesetzesrevision - falls sie nicht kommen würde, wäre das trotzdem ein Anliegen - eben die Limiten anheben, und zwar haben wir vorgesehen, sie von 3 auf 5 Millionen Franken zu erhöhen. Andererseits ist vorgesehen, dass wir die Steuerzahllastgrenze, wie man das nennt, auf 100 000 Franken erhöhen. Damit werden sicher wieder etwa 16 000 weitere Steuerpflichtige die Möglichkeit haben, mit diesen Saldosteuersätzen abzurechnen. Im Weiteren möchten wir auch die Frist verkürzen, während der eine Person diese Methode beibehalten muss. Heute muss man sich für fünf Jahre verpflichten. Wir möchten diese Frist auf ein Jahr verkürzen. Damit kann man also nach einem Jahr - wenn die Geschäftsumstände es erfordern - entweder die Saldosteuersatzmethode beibehalten oder von der Saldosteuersatz- auf die normale Methode überwechseln. [PAGE 100]

Was die Höhe dieser Saldosteuersätze betrifft, ist Folgendes zu sagen - das ist eine Antwort auf die Frage von Frau Fässler -: Wir berechnen diese Sätze als Durchschnittssätze für eine ganze Branche; es bleibt uns gar nichts anderes übrig. Das ist die Methode, und wir müssen es so berechnen, dass es den tatsächlichen Verhältnissen in einer Branche eben sehr nahe kommt. Diese Berechnungen sind daher je Branche etwas unterschiedlich. Aber die Parameter sind im Wesentlichen überall dieselben. Zahlenmaterial hat die Steuerverwaltung an sich genügend, auch um jeweils neue Steuersätze zu berechnen. Ich bin überzeugt, dass die Sätze für einige Unternehmen gesenkt werden konnten, weil sie eben in einer bestimmten Branche drin waren. Es war nicht das Kriterium, mit Saldosteuersätzen generell tiefere Mehrwertsteuern zu erzielen, sondern es sind in Einzelfällen solche Absenkungen möglich geworden.

Aber wir rechnen nicht - das möchte ich ausdrücklich sagen - mit Steuererleichterungen. Das war nie die Meinung, auch damals, im Jahr 2004, nicht. Und es ist auch heute nicht meine Meinung. Wir können aufgrund der Saldosteuersatzmethode nicht bestimmte Steuerpflichtige bevorzugt behandeln, wir müssen nach der effektiv anfallenden Steuer abrechnen.

Wir werden Ihnen zu diesem Thema, unabhängig von der in Fahrt befindlichen Mehrwertsteuerreform, eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren. Dann wird es sich zeigen, ob wir die Vorlage allenfalls ins neue Gesetz integrieren oder, wenn dieses neue Gesetz ins Stocken kommt oder nicht wunschgemäss vorankommt, trotzdem behandeln. So oder so: Wir werden Sie mit diesem Thema wieder befassen. Sie werden eine Vorlage bekommen und werden zu den Punkten, die ich jetzt ganz kurz dargestellt habe, noch einmal Stellung nehmen können.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Motion Triponez anzunehmen.