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preparatory:AB 63133

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-03-13

Wortprotokoll

Frau Brunschwig Graf fragt nach dem Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention. Die gleiche Sache war bereits Gegenstand der Anfrage Müller-Hemmi 05.1204 vom vergangenen Dezember; der Bundesrat hat diese am 1. März 2006 beantwortet. Ich erlaube mir, hier etwas zusammenfassend auf diese Frage einzugehen.

Das Fakultativprotokoll wurde von der Uno-Generalversammlung im Dezember 2002 verabschiedet. Es wird, einen Monat nachdem 20 Staaten es ratifiziert haben, in Kraft treten. Bis heute haben es 17 Staaten ratifiziert, zuletzt - als bisher einziges Land in diesem Jahr - die Malediven. Von den europäischen Staaten haben es erst Albanien, Kroatien, Dänemark, Malta, Polen, Schweden und das Vereinigte Königreich ratifiziert. Alle anderen Staaten haben noch keine Ratifikation vorgenommen.

Der Bundesrat hat das Geschäft in seinen Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 aufgenommen. Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 31. Dezember letzten Jahres abgeschlossen, die Auswertung ist im Gang. Die Verabschiedung der Botschaft ist für das laufende Jahr vorgesehen. In den Vernehmlassungsentwurf sind gleichzeitig auch die Arbeiten einer interdepartementalen Arbeitsgruppe eingeflossen, die sich mit der innerstaatlichen Umsetzung des Protokolls auseinander setzt. Wir haben also nicht nur eine Vernehmlassung zu diesem Protokoll gemacht, sondern parallel dazu auch eine interdepartementale Arbeitsgruppe für die Umsetzung eingesetzt. Denn Sie werden mir Recht geben: Eine Ratifikation ohne Umsetzung macht keinen Sinn und ist unglaubwürdig. Es mag Staaten geben, die es so machen.

Diese Umsetzung wirft wichtige Fragen auf. Das Protokoll lässt nämlich den Mitgliedstaaten hier einigen Spielraum. Der Bundesrat ist deshalb überzeugt der Meinung, dass das parlamentarische Genehmigungsverfahren nicht von der Diskussion über die Umsetzungsgesetzgebung getrennt werden sollte. Sonst wird sofort die Frage kommen, was das in der Praxis bedeutet und wie wir es umzusetzen beabsichtigen. Die genaue Tragweite, welche der Beitritt zum Protokoll für unser Land hat, wird erst ersichtlich, wenn klar ist, wie das innerstaatlich umgesetzt werden soll.

Wenn die Schweiz durch dieses Vorgehen nicht mehr zu den ersten 20 Staaten gehören sollte, die das Protokoll ratifizieren, und deshalb auch nicht sofort eigene Kandidaten für den neu zu schaffenden Unterausschuss vorschlagen kann, so ist das im Interesse der Sache in Kauf zu nehmen und nicht weiter tragisch. Das Fakultativprotokoll sieht im Übrigen eine Amtsdauer von vier Jahren vor, wobei die Amtsdauer der Hälfte der Mitglieder bereits nach zwei Jahren abläuft.

Zur Frage, ob eine rasche Ratifizierung nicht ein wertvoller Trumpf für die diplomatischen Bemühungen der Schweiz im Bereich der Menschenrechte wäre, ist zu sagen, dass die Schweiz mit einer raschen Ratifikation sicher ein [PAGE 154] aussenpolitisches Zeichen setzen würde. Man würde sie aber sofort fragen: Was haben Sie dann im innerstaatlichen Recht getan, um es umzusetzen? Dann müsste der Staat sagen, er hätte noch nichts unternommen.

Die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik hängt aber nicht davon ab, wie schnell wir ein Instrument ratifizieren, sondern vor allem davon, dass wir völkerrechtliche Verpflichtungen, die wir eingegangen sind, strikte einhalten. Ich zweifle nicht daran, dass wir die Verpflichtungen bereits heute einhalten - ob wir dieses Protokoll unterzeichnen oder nicht.