preparatory:AB 63700
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Entwurf des Bundesrates in allen drei Absätzen.
Zu Absatz 1: In Artikel 23 Absatz 1 IVG soll analog der Mutterschaftsentschädigung im EOG kein Mindestbetrag mehr bestimmt werden. Damit soll vermieden werden, dass Versicherte während einer IV-Massnahme mehr Geld erhalten als vor der Massnahme. Eine Zusatzinformation dazu ist aber [PAGE 368] wichtig: Die Kommissionsmehrheit spricht sich für diese Senkung aus, hat aber im Bereich der Ergänzungsleistungen beziehungsweise konkret bei Artikel 2c ELG, den wir später in dieser Vorlage behandeln werden, klar Stellung bezogen. Die Existenzsicherung soll dem Dreisäulenprinzip folgend garantiert werden. Wir beantragen Ihnen jedoch, hier bei Artikel 23 den Antrag der Minderheit Meyer Thérèse abzulehnen.
Zu Absatz 2: Bei der Personengruppe, die unter diesen Absatz fällt, handelt es sich um Versicherte über 20 Jahre, die eine Ausbildung abgeschlossen haben. Das IV-Taggeld soll bei ihnen während der IV-Massnahme fest 30 Prozent, d. h. heute rund 2600 Franken pro Monat, betragen. Die Kommission lehnt den Antrag der Minderheit Scherer ab, der hier auf rund 1700 Franken zurückfahren möchte.
Zu Absatz 2bis: Das heutige kleine Taggeld, d. h. das Taggeld an Versicherte unter 20 Jahren, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, beträgt heute gemäss Artikel 22 IVV pro Monat 879 Franken. Es liegt, gestützt auf die Delegationsnorm am Ende des heutigen Artikels 24 Absatz 3 und neu in Artikel 23 Absatz 2bis, in den Händen des Bundesrates, diesen Wert zu bestimmen. Hier hat der Bundesrat eine pragmatische Praxis, die sich an den Lehrlingslöhnen von Nichtbehinderten orientiert. Der Kürzungsantrag geht ins Leere, da der Bundesrat heute schon tiefere Werte ansetzt.
Lehnen Sie bitte alle Minderheitsanträge ab, und folgen Sie bitte der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat.