preparatory:AB 63802
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-21
Wortprotokoll
Die Gesinnung der beiden hier zu behandelnden Anträge ist natürlich gut, der Weg zur Umsetzung jedoch nicht der richtige. Warum?
1. Wir haben es schon verschiedentlich gehört: Alle Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass mit einer Quotenregelung für Menschen mit Behinderungen das erwünschte Ziel eben nicht erreicht wird. Ich nenne das Beispiel Deutschland: Dort kennt man eine Quote, die vom Personalbestand eines Betriebes abhängig ist. Wer die Quote nicht erfüllen kann oder will, bezahlt einen bestimmten Betrag in eine zentrale Kasse. Die erhoffte Anzahl neuer Arbeitsplätze dank Quote wurde in Deutschland nicht erreicht. Die Arbeitgeber wichen auf die finanzielle Abgeltung aus. Auch in vielen anderen OECD-Ländern hat sich das Quotensystem als kontraproduktiv erwiesen.
2. Quotenregelungen führen zu unerwünschten negativen Anreizen. Einerseits wird der Arbeitgeber vielleicht versuchen, den Arbeitnehmer zum Bezug von IV-Leistungen zu drängen, um die Quote zu erfüllen; andererseits versucht der Arbeitnehmer eine IV-Rente zu erhalten, um bessere Chancen auf eine Stelle zu haben.
3. Quotenregelungen verursachen ihrer Natur nach einen grossen finanziellen und bürokratischen Aufwand. Es müsste nämlich ein Verifizierungssystem eingeführt werden, das den Invaliditätsstatus der Angestellten überprüft. Weiter müsste der entsprechende Verwaltungsapparat ausgebaut werden, damit die Kontrollen durchgeführt werden könnten. Der Antrag der Minderheit Goll fordert, dass ab 100 Angestellten mindestens 1 Prozent invalide oder behinderte Personen angestellt werden müssen. Das kann dazu führen, dass ein sich entwickelndes Unternehmen bei z. B. 95 Mitarbeitern dann eben Halt macht.
4. Zu viele Fragen punkto Umsetzung sind unklar. Was passiert beispielsweise, wenn ein Arbeitgeber, der jemanden einstellen sollte, trotzdem, auch wenn er das sogar will, niemanden findet? Was geschieht dann? Muss er dennoch Sanktionen zahlen? Muss er trotz seiner Bemühungen eine Busse bezahlen?
5. Einen Schritt in die richtige Richtung in diesem Bereich hat die Kommission bereits bei Artikel 18a gemacht. Dort wird für den Arbeitgeber die Anstellung behinderter Personen erleichtert.
Die 5. IV-Revision bietet den Arbeitgebern und vor allem den KMU neue Chancen. Sie können Versicherte mit gesundheitlichen Problemen melden, sie werden bei Gesprächen beigezogen, sie erhalten Beitragserleichterungen, bei Arbeitsversuchen übernimmt die IV die Lohnkosten. Die Kommissionsmehrheit setzt auf Anreize, nicht auf Zwang. Gehen wir diesen Weg!
Mit der Übergangsbestimmung in Buchstabe d hat die Kommission zudem eine Sicherung eingebaut. Werden die Ziele nicht erreicht, muss der Bundesrat einen Bericht zu derartigen Anreizmodellen machen. Das reicht hier und heute der Kommission.
Deshalb: Unterstützen Sie bitte den Antrag der Mehrheit!