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preparatory:AB 65002

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-05-09

Wortprotokoll

Herr Aeschbacher, es tut mir Leid, dass Sie in Bezug auf die Beantwortung Ihrer Interpellation mit mir vorlieb nehmen müssen. Ich darf Sie aber versichern, dass Herr Bundespräsident Leuenberger eine entsprechende Interpellation, für die wir ursprünglich federführend waren, im Ständerat selbst beantwortet hat, weil er sich der Bedeutung dieser Frage bewusst ist. Ich werde deshalb auf sein Votum im Ständerat hinweisen können.

Ihre erste Frage, ob eine öffentliche Kritik nicht unzulässig sei, kann ich mit Ja beantworten. Es ist nicht denkbar, dass ein Mitglied des Bundesrates öffentlich die Beschlüsse des Bundesrates kritisiert. Diese Frage wird auch im Bundesrat immer wieder diskutiert. Allerdings ist es eine Frage der Interpretation, wo die Kritik anfängt und wo sie aufhört.

Auf Ihre Frage betreffend den Verhaltenskodex werde ich später bei der Beantwortung der Motion Simoneschi-Cortesi zu sprechen kommen.

Noch ein Wort zur Klimapolitik: Der Bundesrat nimmt die Klimapolitik ernst und hat dem Parlament auch eine entsprechende Vorlage zur CO2-Abgabe vorgelegt. Es ist an Ihnen, hier nun die allfällig nötigen Korrekturen vorzunehmen, falls Sie das als nötig erachten. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat letzte Woche die Änderung des Mineralölsteuergesetzes verabschiedet hat. Dort geht es ebenfalls darum, umweltschonende Treibstoffe steuerlich zu entlasten und damit einen Beitrag zur Klimapolitik zu leisten.

Es ist, so glaube ich zumindest, noch nie so viel über die Kollegialität im Bundesrat gesprochen und geschrieben worden wie in den letzten zwei Jahren. Dabei ging aus all dem, was gesagt und geschrieben wurde, hervor, dass eigentlich alle zur Kollegialität stehen. Der Bundesrat, das Parlament, das Volk, die Parteien - sie alle erachten die Kollegialität als eine notwendige Bedingung für die Konkordanz und damit letztlich auch für die Demokratie. Das hat Herr Bundespräsident Leuenberger auch im Ständerat ausführlich gesagt. [PAGE 588]

Gerade weil die Kollegialität so wichtig ist, schlägt Frau Simoneschi-Cortesi vor, Sanktionen gegen allfällige Verletzungen der Kollegialität festzuschreiben. Allerdings scheint es dem Bundesrat, dass dies nicht der richtige Weg sei, hier Sanktionen oder gesetzliche Regelungen vorzusehen. Er schlägt Ihnen deshalb vor, die Motion abzulehnen. Aber auch die Diskussion im Ständerat hat gezeigt, dass die Kollegialität nicht mit gesetzlichen Massnahmen geregelt werden kann. So wurde in der Debatte im Ständerat z. B. gesagt, dass es ohnehin ein Irrglaube der Politik sei, vor allem im institutionellen Bereich alles mit Gesetzen regeln zu können. Bei der Kollegialität geht es vor allem um ein Verhalten, es geht um den Willen zur Zusammenarbeit und damit letztlich auch um den Erfolg einer Exekutive, gleich auf welcher Stufe. Im Ständerat wurde z. B. von Herrn Schwaller ebenfalls bekräftigt, dass dies nicht per Gesetz oder per Verordnung befohlen oder sichergestellt werden könne.

Die Kollegialität ist eine Frage des Verhaltens, das geprägt sein muss vom Vertrauen und vom Willen zur Solidarität zwischen den Mitgliedern des Kollegiums. Aber eben, das ist in Zeiten der zunehmenden Polarisierung und des Rufs nach Transparenz schwierig. Bundespräsident Leuenberger hat dies im Ständerat eindrücklich dargelegt; ich empfehle Ihnen, sein Votum zu lesen. Zur Polarisierung tragen nämlich alle bei: Die Parteien wollen, dass ihr Bundesrat einem Anliegen im Bundesrat zum Durchbruch verhilft, und sie wollen auch nach aussen beweisen können, dass ihr Bundesrat sich entsprechend eingesetzt und gestimmt hat. Eine solche Forderung widerspricht der Kollegialität. Aber auch das Parlament möchte wissen, wie im Bundesrat gestimmt wird. Die beiden GPK haben zum Beispiel im Nachgang zur Frage der Swisscom und der entsprechenden Kommunikation durch den Bundesrat allen Bundesräten die Frage gestellt, wie sie sich im Bundesrat eingesetzt haben. Also auch hier: Eine Diskrepanz zwischen Transparenz und Kollegialität. Auch die Medien, die die Kollegialität so sehr unterstützen, meinen zu wissen, wie sich welcher Bundesrat in der Bundesratssitzung geäussert beziehungsweise wie er abgestimmt hat.

Kollegialität, die zu Recht von allen Seiten unterstützt werden muss, ist also eine Frage des Verhaltens. Kollegialität ist ein ständiges Bemühen, den richtigen Weg zu finden. Der Bundesrat hat sich in den Diskussionen der letzten zwei Jahre jeweils dahingehend geäussert, dass er bereit sei, diesen Weg immer wieder von neuem zu gehen, dass er auch bereit sei, über die Kollegialität nachzudenken und sie im Kollegium zu diskutieren. Der Bundesrat ist natürlich froh, wenn ihn das Parlament in diesen Bemühungen unterstützt.

Eine wichtige Aufgabe in diesem Rahmen kommt aber auch dem Parlament zu. Hier möchte ich Ständerat Schwaller zitieren: "Die wichtigste Aufgabe des Parlamentes ist aber die Auswahl und Wahl der Bundesratsmitglieder. Jene, die sich wählen lassen, kennen die Regeln des Kollegialitätsprinzips, und bei vorheriger Nichtbestreitung des Kollegialitätsprinzips darf davon ausgegangen werden, dass die Kandidaten und künftigen Bundesratsmitglieder bereit sind, die Spielregeln auch nach der Wahl einzuhalten." Ich glaube, Sie werden ja demnächst wieder Gelegenheit haben, sich auch vor diesem Hintergrund an eine Neubesetzung eines Sitzes im Bundesrat zu machen.

Im Namen des Bundesrates möchte ich Sie bitten, die Motion Simoneschi-Cortesi abzulehnen.