preparatory:AB 65931
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-08
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen sagen, wie der Entwurf des Bundesrates bezüglich dieser höchstens 14 Prozent zustande gekommen ist. Wir haben drei Berechnungen gemacht. Die erste basierte auf den aktuellen versicherten Löhnen, so, wie sie heute sind. Das ergab eine Beitragsbelastung von 11,4 Prozent. Dann, in einem zweiten Szenario, haben wir die um zwei Jahre älteren Versichertenbestände und die aktuellen versicherten Löhne berechnet. Daraus ergaben sich 11,9 Prozent. Drittens schliesslich wurden die Beitragsaufwendungen auf dem um zwei Jahre älteren Versichertenbestand und ab Inkrafttreten des Publica-Gesetzes - aufgrund des Koordinationsabzuges, der dannzumal gemäss Artikel 8 Absatz 1 BVG gelten wird - berechnet. Das führt zu einer Erhöhung der versicherten Verdienste um rund 3000 Franken, und das ergab dann 12,3 Prozent. Deshalb ist die Bandbreite, wie wir sie Ihnen [PAGE 828] vorschlagen, zwischen 11 und 14 Prozent und entspricht in dem Sinne dem Antrag der Minderheit II (Heim Bea).
Ich habe Ihnen eingangs gesagt, dass die Vorlage nach dem Prinzip des Bundesrates nach der Beitragsfestlegung nicht mehr kosten darf, aber auch nicht weniger kosten soll als bisher. Bei dieser Bandbreite wäre das und ist das erfüllbar. Wird von einer AHV-pflichtigen und somit für die Versicherung massgebenden Lohnsumme von rund 3,1 Milliarden Franken ausgegangen, so ergeben diese drei Szenarien - also versicherte Löhne heute, zwei Jahre ältere Versichertenbestände mit versicherten Löhnen wie heute bzw. ab Inkrafttreten Publica-Gesetz - eine Beitragsbelastung von 353 Millionen bzw. 368 Millionen bzw. 381 Millionen Franken.
Der Bundesrat ersucht Sie, sich für eine Limite von 14 Prozent zu entscheiden.