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preparatory:AB 66019

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-12

Wortprotokoll

Frau Vermot erkundigt sich nach einem konkreten Fall aus dem Asylbereich. Es ist leider so, dass es uns nicht erlaubt ist, im Asylbereich über einzelne Fälle Auskunft zu geben, ausser die betreffenden Personen würden uns ausdrücklich dazu ermächtigen. Solch eine Ermächtigung liegt nicht vor. Es ist aus datenschutzrechtlichen Gründen weder dem Vorsteher des EJPD noch dem Bundesamt für Migration erlaubt, auf einen Einzelfall näher einzugehen und diesen in der Öffentlichkeit zu kommentieren. Dies gilt umso mehr, als es sich gerade im vorliegenden Fall um ein noch hängiges Verfahren handelt.

Aber ich kann Ihnen versichern, Frau Vermot, bei jedem Fall, der in den Zeitungen und auch sonst aufgegriffen wird, wird vom EJPD im Einzelnen untersucht, ob an den Vorwürfen etwas dran ist oder nicht. Mit zunehmender Nähe zur Abstimmung über das Asylwesen werden immer mehr Fälle hervorgebracht, bei denen anscheinend etwas nicht sauber gelaufen ist.

Ohne die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verletzen, kann ich dazu nur Folgendes sagen: Die Untersuchung dieses Falles, der in der Presse aufgebauscht worden ist, hat ergeben, dass das Asylverfahren korrekt durchgeführt wurde. Die asyl- und völkerrechtlichen Bestimmungen, auch die Kinderschutzkonvention wurden sowohl hinsichtlich des Asyls wie auch hinsichtlich der Wegweisung eingehalten. Der Gesuchstellerin wurde für die Dauer des Asylverfahrens die gesetzlich vorgesehene Vertrauensperson zur Seite gestellt; die neueste Behauptung, die Betreffende habe die Asylsuchende gar nicht getroffen, ist abwegig und falsch.

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