preparatory:AB 66843
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat den Antrag in dieser Formulierung nicht behandelt, weil er erst jetzt eingegangen ist. Aber in der Diskussion über dieses Gesetz war dieser Gedanke, wenn auch nicht in genau dieser Formulierung, bereits enthalten. Erstens: Sehen Sie, wir haben im öffentlich-rechtlichen Bereich keine solche Ausnahme gemacht, weil dies in den Diskussionen damals für das Bundesgericht der wichtigere Teil war und für die Kantone vor allem ein Problem im zivilrechtlichen und im strafrechtlichen Bereich darstellte. Zweitens sagen Sie: Wir haben jetzt diese Änderung. Wir bekommen immer wieder neue Änderungen, mit der allgemeinen Strafprozessordnung natürlich auch. Es stehen, drittens, die Strafprozessordnung und die Zivilprozessordnung vor der Türe, und wir müssen unsere Gesetze immer wieder anpassen.
Warum haben wir mit den Kantonen eine Lösung gesucht? Sie müssen sehen, für das, was jetzt folgt, brauchen wir die Kantone. Denn die Vereinheitlichung der Prozessordnungen im Strafrecht und im Zivilrecht bedeutet für viele Kantone einen gewaltigen Sprung. Es ist eine Abkehr von langen Traditionen, denken Sie nur an das Untersuchungsrichtermodell im Strafprozess. Wir haben mit den Kantonen diese Lösung gesucht. Der Antrag Pfisterer Thomas, ich verkenne das nicht, gäbe sofort eine Entlastung des Bundesgerichtes. Aber die Kantone sind darüber nicht erfreut. Ich finde, wir sollten die Lösung - die jetzt zu dem hier geführt hat, die mit den Kantonen abgesprochen worden ist und die auch Auswirkungen auf die Änderungen hat, welche die Kantone durchführen müssen - nicht infrage stellen. Denn obwohl ich das Anliegen anerkenne, dünkt mich, es werde bei den Kantonen anders empfunden. Sie sagen: Wir haben jetzt eine Verschlechterung zu gewärtigen und müssen bereits vorgängig etwas ändern.
Darum bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. Wir sollten das feinmaschige Gebilde Justizreform mit den Gerichtsreformen, mit der Vereinheitlichung der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung jetzt nicht infrage stellen.
Ich darf Ihnen auch sagen, dass die Regierungen der Kantone - wir sind noch auf dieser Ebene - bei der Vereinheitlichung der Strafprozessordnung bis jetzt ausserordentlich kooperativ sind. Und was den Zeitpunkt anbelangt, geht die Vereinheitlichung der Strafprozessordnung dank einer sehr speditiven Arbeit Ihrer Kommission für Rechtsfragen eigentlich schnell und gut voran. Wir müssen diesbezüglich also keine Angst haben - ausser der Nationalrat lasse es dann liegen -, es geht rasch voran. Ich habe jetzt die Vorlage zur Zivilprozessordnung an den Bundesrat geschickt, und ich nehme an, dass er sie noch vor den Sommerferien in die Räte schicken wird. Es ist also nicht so, dass es hier eine Verzögerung gibt; aber weil das politisch noch mit vielen Imponderabilien belastet ist, haben wir diese obere Grenze gesetzt und sagen: Wenn das dann nicht geschieht, wird es in Kraft gesetzt werden müssen. Das gibt auch einen gewissen Druck auf die Kantone, im anderen Bereich eben vorwärts zu machen.
Darum bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.