preparatory:AB 66994
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-06-22
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen. Der Antrag der Minderheit, der für [PAGE 1104] gewisse Opfer einen unentgeltlichen Rechtsbeistand vorsieht, ist systemwidrig. Ich weiss nicht, warum ausgerechnet die Opfer, um die es hier geht - unabhängig von den persönlichen und finanziellen Verhältnissen -, nun plötzlich einen unentgeltlichen Rechtsbeistand haben sollen, während andere keinen solchen Beistand haben, weil sie sich in einer anderen Situation befinden. Eine solche Norm ist auch nicht nötig. Artikel 14 sieht einen Anspruch auf angemessene juristische Betreuung vor, und nach Artikel 16 kann ein Anwalt oder eine Anwältin über die Opferhilfe finanziert werden. Bei der Regelung der Mehrheit wird auf die konkrete Situation abgestellt, d. h. auf die Situation des Opfers, auf seine Kenntnisse und Fähigkeiten, auf seine finanzielle Situation und auf die Kompliziertheit der Rechtsfragen. Die Regelung des Entwurfes ergänzt die unentgeltliche Rechtspflege, von der der Antrag der Minderheit spricht. Der Entwurf verweist auf das kantonale Recht bzw. auf Artikel 29 der Bundesverfassung, gilt dann aber für alle Taten und für alle Schädigungen, unabhängig davon, ob es sich um die spezifischen Folgen handelt, die im Antrag der Minderheit erwähnt sind.
Darum bitten wir Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.