preparatory:AB 67106
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-22
Wortprotokoll
Es besteht nur noch eine Differenz zum Ständerat, und zwar bei Artikel 12, der die Berufsregeln festlegt. Der Ständerat hat eine neue Formulierung für die Berufshaftpflichtversicherung gewählt, nämlich dass diese "nach Massgabe der Art und des Umfangs der Risiken, die mit ihrer Tätigkeit verbunden sind, abzuschliessen" sei, wobei die Versicherungssumme mindestens eine Million Franken pro Jahr betragen solle. Es ist aber auch möglich, anstelle der Haftpflichtversicherung andere, gleichwertige Sicherheiten zu erbringen.
Die Kantone haben bereits selber Regeln aufgestellt, wonach eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen sei, bzw. haben dies auch zur Voraussetzung für den Eintrag ins Anwaltsregister gemacht. Viele Kantone legen fest, dass die Berufshaftpflicht-Versicherungssumme mindestens eine Million Franken pro Jahr betragen oder diese Deckung gewährleistet sein sollte. Es ist nun im Sinne des Anwaltsgesetzes, dass wir diese Mindestsumme von einer Million Franken auch ins Gesetz hineinschreiben, damit die Freizügigkeit für Anwältinnen und Anwälte nicht via Berufsregeln wieder beschränkt werden kann.
Wie mein Vorredner bereits ausgeführt hat, gibt es auch eine Minderheit, die verlangt, dass diese Deckung nicht eine Million Franken pro Jahr, sondern pro Fall betragen soll. Die Mehrheit war aber der Meinung, dass erstens [PAGE 1079] Versicherungspolicen in aller Regel für ein Jahr und nicht pro Fall abgeschlossen werden und dass zweitens die Möglichkeit besteht, über die Versicherungsdeckung von einer Million Franken hinauszugehen.
Eine grosse Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen deshalb, dem Ständerat zu folgen und diese letzte Differenz auszuräumen.