preparatory:AB 67467
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-05
Wortprotokoll
Zuerst möchte ich der Kommission danken, dass sie mit ihrem Mehrheitsantrag versucht hat, eine Lösung einzubringen, bei der eben auch die zukünftigen einheimischen Energieträger berücksichtigt werden. Dies ist eine Verbesserung gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf.
Was für ein Potenzial steckt in diesem Bereich der Landwirtschaft? Ich möchte das gerne noch aufzeigen, damit Sie auch eine gewisse Vorstellung davon haben. In der Schweiz brauchen wir sieben Milliarden Liter Treibstoffe pro Jahr. Das Potenzial, mit dem die Landwirtschaft den Markt mit Ethanol beliefern könnte, ist mittelfristig bei einem Prozent, das heisst bei etwa siebzig Millionen Litern. Damit sehen Sie ungefähr die Relationen.
Wir wollen hier nicht um Heimatschutz kämpfen, Kollege Keller, sondern es geht um eine gewisse Berücksichtigung und Förderung einer Versorgungssouveränität. Es gibt einem schon zu denken, dass weltweit die Nahrungsmittelsouveränität nicht mehr die Bedeutung hat wie die Energiesouveränität. Die Energieversorgung ist bedeutend wichtiger geworden durch die sehr, sehr hohen Nachfragen vor allem von China und Indien und durch die grosse Angst, welche die USA in diesem Bereich haben.
Bei meinem Antrag bin ich mir bewusst, dass ich sehr detailliert vorgehe, aber ich möchte damit einen Diskussionsbeitrag liefern und bin überzeugt, dass nachher auch der Ständerat diesen Artikel nochmals genau untersuchen und behandeln wird. Mit Absatz 1 Buchstabe a möchte ich einfach festhalten, dass inländische Treibstoffe den Nachweis für [PAGE 1561] eine positive ökologische Gesamtbilanz erbringen müssen. Es ist wichtig, dass wir der Landwirtschaft eine gewisse Möglichkeit geben. Wir stellen auch fest, dass die EU und insbesondere die USA gleiche Mechanismen haben, wie wir das jetzt vorschlagen. Insbesondere verbieten die USA, mehr als sieben Prozent an ökologisch vertretbaren Treibstoffen zu importieren. Sie haben hier einen genauen Mengenschutz von sieben Prozent, und das in den liberalen USA.
In Buchstabe b möchte ich regeln, wie viel in der Startphase zu importieren ist. Mit dieser Bestimmung und mit diesen Mengen möchte ich erreichen, dass möglichst schnell ein hoher Anteil an Ethanolbeimischung beim Treibstoff erfolgt. Dies hätte zur Folge, dass wir beim CO2-Ausstoss Reduktionen in der Höhe von 20 Prozent der gesamten Vorgabe von Kyoto hätten, wenn wir diese Mengen ausschöpfen könnten. Das ist ein enormer Beitrag, der so geleistet werden könnte, und mit dieser Freimenge würden wir das möglichst schnell erreichen. Die Landwirtschaft hätte dann die Möglichkeit, sich sukzessive an diesen Wettbewerb heranzutasten für die geringe Menge, für welche wir hier ein Potenzial haben.
Die Frage wurde auch aufgeworfen, wie es mit der WTO-Kompatibilität ist. Hier muss ich Ihnen einfach sagen, dass die USA ein gleiches System anwenden und die EU zum Teil auch. Da gibt es verschiedene Regelungen in diesen Staaten. Selbstverständlich ist die Gleichbehandlung nach Artikel 3 des Gatt - und das haben wir vom Integrationsbüro abklären lassen - problematisch, was diese Freimenge anbelangt wie auch was eine differenzierte Besteuerung anbelangt. Wir stellen aber fest, dass das gang und gäbe ist, vor allem auch in den USA und in der EU, und dass von dieser Seite wegen der Gleichbehandlung keine Klagen kommen werden. Ich bin aber überzeugt, dass diese Frage vertieft abgeklärt werden sollte. Ich habe einen Bericht von 50 Seiten bekommen, und darin wird diese Frage abgehandelt. Die EU und die USA fördern Ethanol; und ich bin überzeugt, dass wir mit einer solchen Lösung auch einen Beitrag an die schweizerische Energiesouveränität leisten und dass die Landwirtschaft ebenfalls einbezogen werden muss.