preparatory:AB 67774
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt mit dem Rüstungsprogramm 2006 einen Verpflichtungskredit von insgesamt 1,5 Milliarden Franken. Mit diesen Beschaffungsanträgen werden bezüglich der Rüstungsinvestitionen drei klare Schwerpunkte gesetzt. Der erste betrifft den Bereich Führung und Aufklärung mit dem Führungsinformationssystem Heer und dem Umbau von freiwerdenden Panzerjägern in Kommandofahrzeuge. Das Werterhaltungsprogramm für den Transporthelikopter 89 Super Puma sowie die Beschaffung von Genie- und Minenräumpanzern dienen [PAGE 624] der Stärkung der Mobilität der Armee, und die Verbesserung der Waffenwirkung bildet einen dritten Schwerpunkt. Dieser Bereich besteht aus der Werterhaltung des Panzers 87 Leopard, dem Jetpiloten-Ausbildungssystem PC-21, dem F/A-18-Simulator sowie der elektronischen Schiessausbildungsanlage Leopard.
In Anbetracht des Rückweisungsantrages sowie der drei Minderheitsanträge gestatte ich mir im Rahmen des Eintretens vorweg einige Bemerkungen zu den einzelnen Materialbeschaffungspositionen. Das eigentliche Schlüsselelement des Rüstungsprogramms 2006 bildet der Kredit von 424 Millionen Franken für die Beschaffung einer ersten Tranche für ein Führungsinformationssystem (FIS) des Heeres. Zurzeit fehlt der Armee die Fähigkeit, komplexe Operationen im Rahmen der vernetzten Operationsführung integral zu planen und zu führen. Die vielfältigen Aufgaben der Armee, das umfangreiche Gefahrenspektrum, die Vernetzung militärischer und ziviler Instanzen sowie die Verletzlichkeit der modernen zivilisatorischen Errungenschaften führen zu einer massiven Erhöhung der Komplexität von militärischen bzw. zivilen Kriseneinsätzen. Diese neue Technologie für die Führung der Armee ermöglicht es, derartige Einsätze im Verbund, zeitgerecht, verhältnismässig und effizient durchzuführen.
Das FIS Heer besteht aus einer soliden Informations- und Kommunikationsinfrastruktur, das heisst im Klartext, dass es sich um über militärische Netze miteinander verbundene Computer handelt. Für den Einsatz der Verbände werden Fahrzeuge umgerüstet, welche der Truppe auf allen Stufen als mobile Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Im Weiteren werden zum Aufbau mobiler Kommandoposten Container in unterschiedlichen Konfigurationen beschafft. Die hohe Verfügbarkeit und Fusionierung von Daten über verschiedene Gebiete, die Vernetzung von Systemen und die Verbindung mit zivilen Instanzen erlauben gegenüber früher eine raschere, umfassendere Lagedarstellung und Informationsverarbeitung. Wir, das heisst die Kommissionsmitglieder, haben uns davon überzeugen können, dass die Miliztauglichkeit bei der Bedienung gewährleistet ist. Die beabsichtigten Investitionen in das FIS Heer erfolgen gestaffelt, und im Rüstungsprogramm 2006 geht es um einen ersten Ausbauschritt. In diesem Zusammenhang kann ohne Übertreibung von einem technologischen Quantensprung gesprochen werden.
Eine weitere Investition im Bereich Führung und Aufklärung in allen Lagen ist der Umbau von freiwerdenden Panzern des Typs Piranha zu Kommandofahrzeugen. Die für 20 Infanteriebataillone vorgesehenen 8 Kommandofahrzeuge je Bataillon sind splittergeschützt und verfügen über eine adäquate Ausrüstung, also Führungs- und Informationsmittel, wodurch die Führungstätigkeit auch unter schwierigsten Bedingungen in allen Situationen wahrgenommen werden kann.
Im Bereich der Mobilität sollen zwei Lücken geschlossen werden: Zum einen soll der Transporthelikopter 89 Super Puma mit einem Werterhaltungsprogramm für mindestens 15 weitere Jahre einsatzfähig gemacht werden. Es gilt daran zu erinnern, dass der Super Puma auf der Technologie der Achtzigerjahre beruht. Mit der vorgesehenen Grundüberholung sowie den Werterhaltungsmassnahmen wird eine Angleichung von Ausbildung und Einsatz an die Cougar-Flotte erzielt. Zum anderen dient die Beschaffung von Genie- und Minenräumpanzern der Schliessung einer weiteren schwerwiegenden Fähigkeitslücke der Armee. Mit diesem Antrag wird sichergestellt, dass alle Elemente des mechanisierten Kampfes im Verband und die Mobilität der Verbände auf dem Gefechtsfeld gewährleistet werden können. Die mechanisierten Verbände bilden das Rückgrat - wohlverstanden: das Rückgrat - für den Erhalt der Verteidigungskompetenz. Sie müssen über gepanzerte Genie- und Minenräummittel verfügen, um auch unter gegnerischem Feuer die Beweglichkeit der eigenen Verbände sicherstellen und diejenige des Gegners einschränken zu können. Dieses Gerät ist zudem für den Einsatz bei Katastrophen bestens geeignet; es vollbringt Leistungen, die mit zivilen Mitteln in dieser Art und Weise nicht erbracht werden können.
Der erste Kreditantrag im Bereich Waffenwirkung betrifft die Werterhaltung des Panzers 87 Leopard. Vorweg ist unmissverständlich festzuhalten, dass es sich nicht etwa um den Kauf von neuen Panzern handelt. Der Panzer Leopard wurde in den Jahren 1987 bis 1997 eingeführt. Er befindet sich in der Mitte seiner Lebensdauer. Das Werterhaltungsprogramm umfasst lediglich 134 Panzer, das heisst rund 35 Prozent des insgesamt noch vorhandenen Leopard-Bestandes. Die beantragten Werterhaltungsmassnahmen beschränken sich auf eine Verbesserung der Führungsfähigkeit sowie den Erhalt einer hohen Systemverfügbarkeit. Nicht mit einbezogen sind die Schutzkomponenten sowie die Waffen. Mit der Zustimmung zu diesem Beschaffungsantrag wird die Einsatzfähigkeit bis 2025 sichergestellt.
Ausgangspunkt für die Beschaffung des Jetpiloten-Ausbildungssystems PC-21 - es handelt sich um sechs Flugzeuge - bildet die Tatsache, dass der einen Bestandteil der jetzigen Jetpilotenausbildung bildende F5 ausgemustert wird. Dadurch entsteht ab 2010 eine Ausbildungslücke. Das PC-21 erlaubt es, die Komplexität im Bereich Systembedienung und Datenverarbeitung - und mit Ausrichtung auf den F/A-18 - zu schulen und zu trainieren.
Die Beschaffung des PC-21 ist bekanntlich ein Novum. Bisher kam im Zusammenhang mit Rüstungsaufträgen in der Regel das Einladungsverfahren gemäss Artikel 35 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen zur Anwendung. Am 15. Mai dieses Jahres hat der Bundesrat eine Teilrevision dieser Verordnung in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser revidierten Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen können schweizerischen Rüstungsunternehmen Rüstungsaufträge ausnahmsweise direkt und ohne Ausschreibungsverfahren erteilt werden, wenn dies aus rüstungs- und beschäftigungspolitischen Gründen angezeigt ist. Bezüglich des PC-21 teilt unsere Kommission die Auffassung, dass das freihändige Verfahren zu Recht zur Anwendung gekommen ist. Sowohl rüstungs- wie auch beschäftigungspolitische Gründe lassen keine Zweifel offen, dass dieser Auftrag an ein inländisches Unternehmen für die Landesverteidigung wichtig ist.
Zur Beschaffung des F/A-18-Simulators ist Folgendes zu bemerken. Wichtig ist: Der heutige F/A-18-Simulator wurde mit dem Rüstungsprogramm 1992 beschafft, was zur Folge hat, dass dessen Hardware und Software auf dem Stand der Achtzigerjahre sind und nun ihre Grenzen erreicht haben. Sinn und Zweck derartiger Ausbildungshilfen bedürfen keiner weiteren Erläuterung. Hervorzuheben ist lediglich die Tatsache, dass der neue Simulator auch die Möglichkeit bietet, den Einsatz im Verband zu simulieren.
Der vierte Materialbeschaffungsantrag im Bereich Waffenwirkung betrifft die elektronische Schiessausbildungsanlage Leopard. Auch bei diesem Beschaffungsantrag bestehen bezüglich Sinn und Nutzen der Schiessausbildung auf einem Simulator keine Zweifel. Die in Betrieb stehende Schiessausbildungsanlage Leopard wurde im Jahre 1987 beschafft und wird im Jahre 2009 das Ende der Einsatzdauer erreichen. Mit der neuen elektronischen Schiessausbildungsanlage Leopard werden die Schiessausbildung und die Schulung unserer Panzerverbände weiterhin sichergestellt.
Wie erwähnt, beantragt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, das Rüstungsprogramm 2006 zu genehmigen. Die Mehrheit der Kommission hat sich dabei von folgenden Überlegungen bzw. Gesichtspunkten leiten lassen:
Zurzeit stehen im Rahmen der Revision der Armeeorganisation (AO) die rechtlichen Anpassungen zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008-2011 der Armee zur Diskussion. Der Nationalrat ist Erstrat, und er wird den Entwicklungsschritt in dieser Session am 2. und 3. Oktober diskutieren. Der Entwicklungsschritt 2008-2011 basiert auf den entsprechenden Beschlüssen des Bundesrates aus den Jahren 2004/05. Im Zentrum steht die Verringerung der Kapazitäten zur Abwehr eines militärischen Angriffs im engeren Sinne zugunsten der Mittel für subsidiäre und Raumsicherungseinsätze. Weshalb erwähne ich das? Weil das Rüstungsprogramm 2006 in diese Weiterentwicklung der [PAGE 625] Armee eingebettet ist, oder - wenn Sie wollen - es steht in Einklang mit diesem Entwicklungsschritt.
Gleichzeitig ist aber unmissverständlich und klar festzuhalten, dass das Rüstungsprogramm 2006 nicht abhängig ist vom Schicksal dieses Entwicklungsschrittes. Das Rüstungsprogramm 2006 enthält Materialbeschaffungen, mit denen die Truppe unabhängig von diesem Entwicklungsschritt für die wahrscheinlichsten Einsätze modern ausgerüstet wird. Es geht darum, dass auf der Rüstungsseite dafür gesorgt wird, dass die Armee qualitativ sowie, soweit notwendig, quantitativ über alle nötigen Mittel verfügt. Den Verteidigungsauftrag betreffend, bildet es eine Conditio sine qua non, dass eine intensive und regelmässige Ausbildung stattfinden kann und dass eben eine entsprechende, moderne, vollständige Ausrüstung und Bewaffnung vorhanden sein muss. Die Materialbeschaffungen im Zusammenhang mit den Verteidigungskräften entsprechen diesen Vorgaben.
Nehmen Sie also zur Kenntnis, dass die AO-Revision nicht unmittelbar mit dem Rüstungsprogramm 2006 verquickt ist. Indessen ist darauf hinzuweisen, dass umgekehrt die AO-Revision schon einen Einfluss auf die Rüstungsvorhaben hat. Ich kann Ihnen ein Beispiel dafür geben, was es bedeuten würde, wenn nämlich der Entwicklungsschritt 2008-2011 nicht in der vorgesehenen Weise realisiert würde, was ja noch offen ist: Die 134 Kampfpanzer 87 Leopard, für die nun ein Werterhaltungsprogramm beantragt wird, müssten aufgestockt werden, weil ohne die Reduktion für die verbleibenden Verbände dann 246 Panzer benötigt würden.
Im Lichte der militärischen Aspekte ist zusammenfassend Folgendes festzustellen: Die Beschaffungsanträge stehen in Einklang mit den wahrscheinlichsten Einsätzen. Die Investitionen in die Abwehr eines militärischen Angriffs leisten einen Beitrag dafür, dass alle Teile des Systems komplett sind und qualitativ alle Mittel enthalten, die für die Schulung der Abwehr eines militärischen Angriffs notwendig sind. Augenfällig ist die Tatsache, dass die Rüstungsinvestitionen unzweifelhaft zu Effektivitätssteigerungen führen.
Nun noch ein Wort zur Höhe des Kredites: Was den Kredit von 1,5 Milliarden Franken anbelangt, ist in erster Linie klarzustellen, dass es sich um einen Verpflichtungskredit und nicht um einen Zahlungskredit handelt. Nachdem diese Verwechslung in diesem Lande weite Verbreitung gefunden hat, gestatte ich mir den Hinweis, dass ein Verpflichtungskredit nicht mehr und nicht weniger ist als eine Ermächtigung, finanzielle Verpflichtungen für die Realisierung eines Vorhabens bis zum bewilligten Höchstbetrag einzugehen. Damit eine Ausgabe aber auch tatsächlich getätigt werden kann, muss jeweils ein vom Parlament genehmigter Zahlungskredit vorliegen, und über den haben Sie stets im Rahmen des ordentlichen Budgets zu entscheiden. Wir haben in der Kommission zur Kenntnis genommen, dass die Finanzierung des Rüstungsprogramms 2006 auf der Basis der heutigen Finanzplanung, unter Vorbehalt der Genehmigung der jährlichen Zahlungskredite durch das Parlament und im Rahmen des geltenden VBS-Budgets - das sind die 3,85 Milliarden Franken - sichergestellt ist. Ich kann Ihnen auch sagen, dass uns unsere Finanzkommission eine entsprechende Bestätigung übermittelt hat.
Im Sinne eines ceterum censeo möchte ich einmal mehr darauf hinweisen - falls Sie wegen der Höhe dieses Verpflichtungskredites die Stirn runzeln -, dass für die "Armee XXI" 4,3 Milliarden Franken vorgesehen waren. Aufgrund der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 sind es noch 3,85 Milliarden Franken. Und über den Zeitraum 1998 bis 2008, über diese zehn Jahre, betragen die Einsparungen im Bereich Verteidigung sage und schreibe 3,29 Milliarden Franken.
Last, but not least noch der Hinweis auf die Auswirkungen des Rüstungsprogramms 2006 auf die Schweizer Industrie: Die direkte Produktion im Inland beträgt 820 Millionen Franken, das sind 55 Prozent. Wenn die indirekten Beteiligungen mit einbezogen werden, sind es 89 Prozent oder 1325 Millionen Franken. Bei den indirekten Beteiligungen ist auf die Offsetprogramme hinzuweisen, welche der Schweizer Industrie - vor allem auch vielen kleinen und mittleren Unternehmen - jährlich erhebliche Auslandaufträge eingebracht haben. Diese Wirkung wird auch mit dem Rüstungsprogramm 2006 eintreten.
Im Namen der Mehrheit der Kommission ersuche ich Sie, auf das Rüstungsprogramm 2006 einzutreten und den Minderheitsantrag auf Rückweisung abzulehnen.