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preparatory:AB 69303

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich dem Ständerat für dieses Konzept, das er in einer grossen Arbeit entwickelt hat, gratuliert habe. Wie Sie wissen, hat er ja zunächst eine Vernehmlassungsvariante "geboren". Ich habe gemerkt, dass in den Diskussionen zum Teil von dieser Vernehmlassungsvariante ausgegangen wird. In Wirklichkeit hat der Ständerat dem Vernehmlassungsergebnis Rechnung getragen und ein völlig neues Konzept "geboren", das ich für mehr als akzeptierbar halte. Dieses Konzept lässt - ich gehe da auf eine Argumentation von vorher ein - auch eine Holdingstruktur zu. Das bedeutet konkret, dass die integrierten Unternehmen weiterhin Aktionäre der ausgegliederten Tochtergesellschaften sein können. Das entspricht den geltenden Minimalanforderungen der EU und im Übrigen auch dem Modell Bundesrat/Nationalrat.

Der Ständerat ist den Bedürfnissen der Überlandwerke noch ein Stück weiter entgegengekommen und hat für die rechtliche Ausgliederung der Übertragungsnetze eine Frist von einem Jahr gesetzt. Um die unbestrittenen Vorteile einer Vereinigung von Betrieb und Eigentum zu realisieren, sind die ausgegliederten Netzgesellschaften spätestens nach fünf Jahren mit der Betriebsgesellschaft zu fusionieren. Dieser Vorschlag entspricht einem unseres Erachtens vernünftigen Kompromiss. Es werden die wesentlichen Vorteile einer Zusammenführung von Betrieb und Eigentum genutzt. Die Zusammenführung ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, das haben die betroffenen Überlandwerke in den Hearings im Ständerat ausdrücklich bestätigt. Auch technisch werden Betrieb und Eigentum am besten von einer Hand geführt: Der Betreiber weiss am besten - es ist das Beispiel Stromautobahn genannt worden -, wo es einen Stau gibt und wo ein Ausbau notwendig ist. Der Betreiber muss auch wissen, welche Leitungen wann und für wie lange gewartet werden müssen.

Es wird eine grössere Unabhängigkeit des Übertragungsnetzbetreibers von den Handelsinteressen erreicht. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist eine solche Unabhängigkeit sinnvoll und notwendig. Die Entwicklung in der EU läuft in die gleiche Richtung. Es ist davon auszugehen, dass die Entflechtungsbestimmungen noch im nächsten Jahr, also 2007, verschärft werden, das heisst so verschärft werden, wie es nun das Modell Ständerat bzw. Mehrheit Ihrer Kommission auch vorsieht. Der Eingriff ist relativ mild. Gemäss Gutachten des Bundesamtes für Justiz wäre auch die schärfere Variante, also die Abspaltung der Netzgesellschaften ohne direkte Einflussmöglichkeit der Überlandwerke, zulässig gewesen. So war das vorher im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagen worden, aber jetzt wurde es wieder herausgenommen.

Mit der Möglichkeit einer direkten Beteiligung an der schweizerischen Netzgesellschaft für die Überlandwerke und mit den gewährten Übergangsfristen ist dieses Mittel als ein mildes zu bezeichnen. Der bisherige Eigentümer der Übertragungsnetze wird eins zu eins mit Aktien der nationalen Netzgesellschaft entschädigt. Es wird also niemand enteignet. Die schweizerische Beherrschung ist ebenfalls konkretisiert. Der Vorschlag sieht gesetzliche Vorgaben vor, wie die schweizerische Beherrschung gewährleistet wird. Wie Sie wissen, ist in der Zwischenzeit Swissgrid gegründet worden. Es braucht aber dieses Gesetz, damit die Versorgungssicherheit dann auch tatsächlich garantiert ist und damit die Funktion einer Stromdrehscheibe in Europa richtig wahrgenommen werden kann. Der Bundesrat wird die Statuten von Swissgrid genehmigen und - das möchte ich all den Bedenken entgegenhalten, die da gekommen sind - darauf achten, dass die regionalen Interessen gewahrt werden. Er wird natürlich bei der Statutengenehmigung diesen Regionalinteressen Rechnung tragen müssen.

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