Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-19

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-19

Wortprotokoll

Alle Minderheitsanträge bei Artikel 2 bringen jetzt ganz oder teilweise die Diskussion wieder hervor, die wir bezüglich des Stammzellenforschungsgesetzes geführt haben. Allen, welche die Würde und Nichtpatentierbarkeit von Embryonen usw. ansprechen, ist zu sagen: Das ist dort beim Stammzellenforschungsgesetz diskutiert und beschlossen worden. Es ist natürlich nicht verboten, das rückgängig machen zu wollen, aber ich bitte Sie: Diese Fassung ist im März 2005 in Kraft getreten und musste auch eine Volksabstimmung durchlaufen. Wir sollten also jetzt nicht jenes Gesetz über diesen Artikel 2 wieder austricksen. Wir stellen den revidierten Artikel nicht neu zur Diskussion; der Inhalt dieses Artikels wurde damals speziell revidiert im Zusammenhang mit dem Stammzellenforschungsgesetz. Darum bitte ich Sie, dabei zu bleiben.

Es geht um zwei, drei Fragen, die für alle diese Minderheitsanträge gelten. Was soll denn patentiert werden können und was nicht? Nur veränderte menschliche embryonale Stammzellen, Frau Graf, sollen patentiert werden können, nicht aber unveränderte embryonale Stammzellen menschlichen Ursprungs. Das ist hier der Grundsatz; den halten wir bis zum Schluss des Gesetzes ein. Nun, die Frage, ob menschliche embryonale Stammzellen genutzt werden können und unter welchen Voraussetzungen dies geschehen darf, bestimmt nicht das Patentrecht, sondern das Stammzellenforschungsgesetz; dort ist die Nutzung geregelt. Hier ist die Frage, ob man das noch patentieren können soll oder nicht. Das ist aber etwas anderes. Auch wenn Sie das hier von der Patentierung ausschliessen, können menschliche embryonale Stammzellen trotzdem genutzt werden.

Ob Patente für veränderte menschliche embryonale Stammzellen ethisch oder unethisch, ob Patente auf Leben unzulässig seien, diese Frage verfolgt uns vom Anfang bis zum Schluss. Wer die Gewinnung, Erforschung und Nutzung von menschlichen embryonalen Stammzellen befürwortet, kann deswegen Patente nicht als unethisch ablehnen. Er kann natürlich Patente als unethisch ablehnen, indem er sagt, dass das Schutz von Privateigentum sei und Privateigentum unethisch sei usw. Aber man kann nicht die Gewinnung, Forschung und Nutzung zulassen und dann sagen, das sei unethisch, also seien auch die Patentierungen auszuschliessen. Also, entweder man lässt es zu, und dann gibt es keinen Grund, das auszuschliessen, oder man lässt es eben nicht zu; und das ist mit dem Stammzellenforschungsgesetz geregelt worden. Denn anders als bei der Gewinnung, Erforschung und Nutzung greift die Patentierung nicht in die Menschenwürde ein. Patente auf menschliche embryonale Stammzellen geben keine Eigentumsrechte an Lebewesen. Sie verschaffen ihren Inhabern lediglich die Möglichkeit, anderen die Nutzung ihrer geistigen Leistung zu verbieten.

Ich suche immer praktische Beispiele. Was würde das - anhand eines Beispiels - bewirken, wenn man das jetzt verbieten bzw. erlauben würde? Es ist eine Tatsache, dass menschliche Embryonen in Forschung und Medizin eben ihren Einsatz finden; das ist heute bereits so. Beispiele sind die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus überzähligen Embryonen sowie die Gewinnung von embryonalen Hirnzellen aus totgeborenen Embryonen für die Parkinsontherapie. Das sind typische Verwendungen. Ich bin der Meinung, dass Patente in dem Umfang möglich sein sollen. Das ist auch der Grundzug dieses Gesetzes, wie die Verwendung vonseiten der Rechtsordnung und der Gesellschaft eben zugelassen werden oder zugelassen werden müssen. Daher sollen für die medizinische Verwendung von Embryonen Patente erteilt werden können, sonst geraten wir übrigens auch in Widerspruch zu all den internationalen Verpflichtungen, die wir eingegangen sind.