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preparatory:AB 70014

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Mir geht diese Ausdehnung des abgeleiteten Stoffschutzes bei den Artikeln 8a und 8b sehr weit - zu weit, möchte ich sagen. Wenn bei Artikel 8a die entsprechenden Folgen berücksichtigt werden, dann stellt sich sehr deutlich heraus, dass die Einengung oder die Zurückhaltung, wie sie in der Fassung der Minderheit zum Ausdruck kommt, an und für sich berechtigt sind. Ich empfehle daher, dass wir dort der Minderheit folgen.

Artikel 8b ist wahrscheinlich die kritische Stelle in diesem Abstimmungspaket: die Erstreckung der Wirkung des Patents auf jedes Material, in welches das Erzeugnis eingebracht wird. Das Beispiel, das uns von der Sprecherin der FDP-Fraktion genannt worden ist, ist interessant, tönt interessant und auch gut. Aber es ist etwas gewagt, ein solches Beispiel auf die Probleme zu übertragen, die wir mit der Patentierung beziehungsweise dem abgeleiteten Stoffschutz in den genetischen Bereichen der Biotechnologie haben werden. Da möchten wir zurückhaltend sein.

Ebenfalls angebracht ist das bei Artikel 8c. Da sind noch sehr viele Fragen offen. Mit der Fassung der Minderheit wird mindestens ein Teil dieser Fragen so gelöst, dass wir nicht in eine Richtung gehen, die wir nachher allenfalls bereuen müssten.

Wir empfehlen daher, beim ganzen Abstimmungspaket, das hier vorliegt, jeweils mit der Kommissionsminderheit zu stimmen. Wir tun dies mehrheitlich; wahrscheinlich werden nicht alle Mitglieder unserer Fraktion entsprechend stimmen.