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preparatory:AB 70041

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Die Botschaft 06.053 enthält diverse Anliegen, und ihre gemeinsame Klammer sind die politischen Rechte. Unsere Fraktion beantragt Ihnen, auf alle Vorlagen einzutreten. Ich spreche jetzt nur zu den Vorlagen 1 und 2.

Die allgemeine Volksinitiative hat eine gute Idee als Grundlage. Mit ihr können Anliegen eingebracht werden, die nur eine Gesetzes-, nicht aber eine Verfassungsänderung bedingen würden. Es wäre auch nicht nötig, eine genaue Formulierung vorzuschlagen; das würde die Bundesversammlung machen. Im günstigsten Fall käme es nicht einmal zu einer Volksabstimmung, in weniger günstigen Fällen - das muss man allerdings auch sagen - könnte das Verfahren lange dauern. Auch wäre der Einfluss des Parlamentes relativ gross, aber das müsste ja eigentlich gerade hier nicht besonders stören.

Bei der allgemeinen Volksinitiative setzte die Verwaltung einen schwierigen Verfassungsauftrag um, der durch eine Volksabstimmung erteilt worden war. Es stimmt, die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen dazu sind umfangreich, aber sie sind in sich schlüssig. Sie sind keine einfache, aber sie sind eine taugliche Grundlage für dieses neue Volksrecht, das übrigens früher unter der Bezeichnung Einheitsinitiative bekannt war.

Nun liegt eine Lösung vor, die ein Weg sein kann. Es ist bekannt, dass uns Grünen die Einrichtung einer echten Gesetzesinitiative lieber wäre. Trotzdem sind wir bereit, auf dem hier vorgeschlagenen Weg weiterzugehen, und wir fordern Sie auf mitzukommen. Zum einen ist es gut möglich, dass die Praxis die Zweifler eines Besseren belehrt und dass dieses Volksrecht doch genutzt wird. Es gibt ja auch Kantone, die es kennen und wo es funktioniert. Vor allem aber verlangt der Respekt vor dem Volkswillen, dass das Parlament dieses Instrument installiert. Die Mehrheit der SPK und auch einige Fraktionen wollen allerdings, wie ich jetzt gehört habe, davon nichts wissen.

Die Argumente, die vorgetragen werden, finde ich - das muss ich Ihnen sagen - nicht sehr stichhaltig. Es wird gesagt, das Parlament bestimme die Rechtsstufe. Das war ja zum Zeitpunkt, als die Vorlage zur Volksabstimmung gelangte, bereits bekannt. Es wird gesagt, es sei ein Gegenentwurf möglich, Doppelabstimmung, kompliziertes Verfahren. Auch das war zum Zeitpunkt der Volksabstimmung bekannt. Es wird gesagt, die zwei gleichberechtigten Räte müssten sich finden. Den Ständerat und den Nationalrat als gleichberechtigte Räte gab es schon damals; auch das war bekannt. Es wird bemängelt, es gebe die Möglichkeit, das Bundesgericht anzurufen. Das war auch Gegenstand der Vorlage. Mit anderen Worten: Die Hauptargumente, die hier vorgetragen werden, waren damals bekannt, und es wundert mich vor allem, dass jetzt diese Argumente von Kreisen vorgetragen werden, die damals diese Initiative unbedingt wollten, und dass ausgerechnet jene, die diese Initiative damals nicht gesucht haben und denen die Gesetzesinitiative viel lieber wäre, heute auf dem Standpunkt stehen: Wir verteidigen die Volksrechte, wir sind dafür, dass dieses Instrument jetzt installiert wird.

Die entscheidende Frage lautet ja im Grunde genommen: Ist es machbar, durchführbar, oder ist es nicht durchführbar? Auch wenn die Vorlage umfangreich ist, so hat die Verwaltung doch eine sehr gute Leistung vollbracht. Sie hat das Instrument so ausgestaltet, dass es nach unserer Überzeugung anwendbar ist.

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Wie auch immer: Wir Grünen erachten es jedenfalls als Fehler, auf diese Vorlage nicht einzutreten, und wir bitten Sie, sich auch zu überlegen, welchen Weg dieses Volksrecht bereits gegangen ist. Es war ein jahrelanger Prozess, an dem eine Vielzahl von Instanzen, Behörden und Parteien beteiligt war, und schliesslich hat das Volk mit überaus klarer Mehrheit zugestimmt. Wir müssen uns auch vorstellen, welcher Weg noch vor uns liegt, wenn heute die Installierung dieses Volksrechtes im Parlament verhindert wird. Wir dürfen uns dann nicht wundern, wenn viele Menschen die Politik nicht verstehen. Unsere Fraktion will dieser Tendenz nicht mit einem Nichteintretensentscheid Vorschub leisten. Die Kommission ist gar nicht erst auf die Vorlage eingetreten und hat sich nicht im Detail mit ihr auseinandergesetzt.

Deshalb beantragen wir mit der Minderheit, auf das Geschäft einzutreten und die Vorlagen 1 und 2 zur Detailberatung an die Kommission zurückzuweisen. Zum Thema elektronische Abstimmung äussere ich mich später.