preparatory:AB 70401
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-07
Wortprotokoll
Wir können uns der Fassung der Kommission anschliessen. Es ist tatsächlich so, dass sich bei der Beurteilung die von uns vorgesehene Unterscheidung, ob an der Geheimhaltung ein öffentliches oder privates Interesse besteht, oft kaum vornehmen lässt. Die Regelung der Kommission ist klarer und eindeutiger. Wir würden sie also unterstützen.