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preparatory:AB 70643

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11

Wortprotokoll

Wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat, hat die Fassung des Entwurfes des Bundesrates Nachteile. Eine getrennte Führung der Verfahren für die neue Tat und für den Widerruf lässt es etwas künstlich erscheinen, eine solche Mischrechnung zu machen und erschwert sie, weshalb die Kommission zu Recht beschlossen hat, dass die Verhandlung über den Widerruf zusammen mit der Verhandlung über die neue Tat [PAGE 1048] stattfinden soll. Das gilt dann auch in Bezug auf weitere Artikel, etwa Artikel 356.

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