Lexipedia

preparatory:AB 71634

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier im Bereich der Zusammenarbeit zwischen der Finma und den Strafverfolgungsbehörden, und da - das muss ich zu Beginn sagen - gilt einmal das Prinzip, dass die Finma und die Strafverfolgungsbehörden einander Amts- und Rechtshilfe zu gewähren haben. Das ist das wichtige Prinzip; das sagt eigentlich auch, wo und wie der Austausch von Informationen stattzufinden hat, es sagt auch, dass die Strafverfolgungsbehörden in jedem Fall zu ihren Unterlagen kommen, wenn sie tätig werden müssen. Nun geht es hier um einen Spezialbereich dieser Zusammenarbeit, nämlich um den Bereich, wo die Finma die Bekanntgabe von nicht öffentlich zugänglichen Informationen verweigern kann. Es gibt zwei Gründe für eine solche Verweigerung, die im Gesetzentwurf aufgelistet sind. [PAGE 91]

Nun gibt es eine gewisse Akzentuierung durch den Minderheitsantrag Recordon. Ich habe ein gewisses Verständnis für diesen Antrag, aber er birgt eine grosse Gefahr in sich, nämlich die, dass die Rechts- und Amtshilfe und damit die Interessen der Strafverfolgungsbehörden hier höher gewichtet werden als die Interessen der Finma. Wenn das der Fall ist, schaffen Sie eine Suprematie der Strafverfolgungsbehörden gegenüber der Finma. Und das ist der Fall, weil der Wortlaut Ihres Antrages folgender ist: "Eine solche Verweigerung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden ist nur zulässig ....", und dann kommen die Bedingungen. Die Gefahr besteht nun darin, dass es Beaufsichtigte geben könnte, die unter Umständen nicht mehr bereit wären, der Finma alle für ihre Aufsichtstätigkeit erforderlichen Informationen herauszugeben, weil sie befürchten müssten, dass die dann irgendwo bei der Strafverfolgungsbehörde landen. Das ist ernst zu nehmen.

Da wie gesagt das Prinzip der Amts- und Rechtshilfe gilt, denke ich, wäre damit den Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden Genüge getan. Was der Minderheitsantrag Recordon will, ist eigentlich ein Weitergehen, nämlich ein hierarchischer Vorrang der Strafverfolgungsbehörden gegenüber der Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitte, hier der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Recordon abzulehnen.