preparatory:AB 71880
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-12
Wortprotokoll
Das Mineralölsteuerrecht sieht keine Begünstigungen bezüglich Treibstoffen zum Antrieb von Wasserfahrzeugen der Seenotrettungsdienste vor. Aber der Motionär verlangt eben eine solche Steuerbegünstigung, und das dazu noch an eine einzelne Gesellschaft. Die Gründe dazu sind natürlich ehrenwert, das ist klar. Leben zu retten ist edel und ist ethisch - wer kann hier schon Steuergründe entgegenhalten? Trotzdem müssen wir es tun.
Das Subventionsgesetz bestimmt, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten ist. Wir müssen zwischen Finanzhilfen und Abgeltungen unterscheiden. Die Société internationale de sauvetage du Léman (SISL) bekommt keine Abgeltungen, denn sie erfüllt keinen Auftrag des Bundesgesetzgebers, sondern es ist eine Tätigkeit, die sie im Rahmen von kantonalen Aufgaben erfüllt. Die SISL verbraucht nach eigenen Angaben im Jahr etwa 55 000 Liter Treibstoff. Der Steuerbetrag auf dieser Summe von Treibstoff liegt etwa zwischen 40 000 und 45 000 Franken.
Es geht hier eigentlich nicht um einen grossen Betrag, aber die Annahme einer solchen Motion hätte natürlich - und das ist bei der Mineralölsteuer so, das muss ich Ihnen einfach sagen - jede Menge Anschlussbegehren zur Folge, von Rettungsdiensten, von Feuerwehren, von der Sanität, der Rega usw. Es gibt eben die Unterscheidung zwischen den Rettungsorganisationen - dem Rettungswesen - und dem einzelnen Rettungseinsatz. Es gibt Organisationen, die zum Teil Rettungseinsätze machen, manchmal im Einzelfall zugunsten von anderen. Ich sage Ihnen jetzt schon: Wenn Sie eine solche Motion annehmen, öffnen Sie die Büchse der Pandora. Jeder, der im Hinterkopf hat, dass er irgendwo etwas Rettungsähnliches getan hat, wird sofort auf die Idee kommen: Warum eigentlich nicht auch ich?
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion - so gut sie gemeint ist - abzulehnen.