preparatory:AB 72832
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-09-25
Wortprotokoll
Ich werde jetzt wieder etwas ausführlicher, weil die Akten gefunden wurden und ich wieder die offizielle Antwort vorlesen kann.
Für den Bundesrat ist zentral, dass möglichst rasch ein rechtskräftiger Vergabeentscheid vorliegt, damit weitere Verzögerungen des Baubeginns vermieden werden können. Deshalb hat das UVEK umgehend eine Auslegeordnung sämtlicher Massnahmen vorgenommen, die den Vergabeentscheid beschleunigen und das Risiko künftiger Verzögerungen verhindern. Diese Massnahmen werden jetzt evaluiert. Über das Ergebnis werde ich heute in einer Woche die Neat-Aufsichtsdelegation an ihrer Sitzung, die sie hier abhält, informieren. Der neue Verwaltungsratspräsident der Alptransit Gotthard AG (ATG) war nur in der allerletzten Phase am zweiten Vergabeentscheid beteiligt. Er hat nun veranlasst, dass die Evaluation des Urteiles und die Vorbereitung der erneuten Vergabe des Loses Erstfeld durch Spezialisten erfolgen, die in die früheren Vergabeentscheide nicht involviert waren. Das betrifft sowohl Fachleute der ATG als auch die beizuziehenden externen Experten. Wir erachten dieses Vorgehen als richtig.
Im Vergaberecht verfügt die Beschwerdeinstanz über einen sehr grossen Ermessensspielraum. Sie kann im Rahmen dieses Ermessens zu einem anderen Entscheid kommen als die Bauherrin, ohne dass deswegen zwangsläufig durch die Bauherrin gravierende Fehler hätten gemacht werden müssen. Es wird im Moment überprüft, ob bei den bisherigen Vergaben dieses Loses 151 Fehler begangen wurden. Das ist nicht gesagt. Ich vergleiche das - das steht jetzt wieder nicht da, aber ich darf es trotzdem sagen - mit einem Entscheid des Bezirksgerichtes, der durch ein Obergericht korrigiert wurde. Deswegen hat nicht immer das Bezirksgericht einen furchtbaren Fehler gemacht, und der Richter müsste gerade entlassen werden. Sonst gäbe es schon längst keine Bezirksgerichte mehr.
Die Verantwortung für die rechtmässige Vergabe liegt bei den beiden Erstellergesellschaften, also bei der BLS Alptransit AG und bei der Alptransit Gotthard AG. Die beiden Gesellschaften werden durch das Bundesamt für Verkehr gemäss den Grundsätzen der Neat-Controlling-Weisung beaufsichtigt, und die Überprüfung der einzelnen Vergabeentscheide ist nicht Gegenstand der Aufsicht. Alle bisherigen Vergaben sind rechtskräftig entschieden.