preparatory:AB 73915
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-21
Wortprotokoll
Im Namen der CVP-Fraktion ersuche ich Sie, bei den Absätzen 2 und 3 die Mehrheit zu unterstützen und im Übrigen, das heisst bei Absatz 4bis, die Minderheit Humbel Näf ergänzt um den Antrag Stahl. Um es in einem Wort zu sagen: Kosten und Diagnosen müssen zusammengeführt werden. Alle Länder, die mit DRG arbeiten, kennen diese Zusammenführung. Gewisse, so zum Beispiel Deutschland, gehen sogar deutlich weiter als die Lösung, die die Minderheit Humbel Näf vorschlägt. Ohne den Minderheitsantrag Humbel Näf finden sich auf der Rechnung lediglich eine DRG-Nummer, das Kostengewicht und der Gesamtpreis. Diese bloss rudimentären Angaben genügen nicht, um eine wirksame Kostenkontrolle durchführen zu können. Heute gibt es bereits eine gewisse Tendenz zur preisorientierten Risikoselektion. Es werden Kosten verursacht, die nicht gesundheitlich indiziert sind.
Gegen den Antrag der Minderheit Humbel Näf werden Bedenken des Datenschutzes vorgebracht. Diese sind ernst zu nehmen, hindern Sie aber nicht daran, den Antrag der Minderheit Humbel Näf anzunehmen; dies aus folgenden Gründen:
1. Es muss die Sache im Vordergrund stehen. Das ist hier die wirksame Kostenkontrolle. Der Ergänzungsantrag Stahl unterstützt das Anliegen, diese nötige Kostenkontrolle mit datenschützerischer Sensibilität zu vollziehen.
2. Für den besonders heiklen Bereich der Psychiatrie kann DRG nicht eingeführt werden. Hier muss sowieso eine andere Lösung gefunden werden.
3. Eine generelle Bemerkung: Datenschutz ist in einem Rechtsstaat keine absolute Grösse. Mit gutem Grund stellt man sich der Tendenz entgegen, dass Datenschutzbeamte nicht nur selber definieren, was Datenschutz ist, sondern gleich auch noch in jede beliebige materielle Gesetzgebung eingreifen, so, als ob den Datenschutzbeamten ein Veto zustünde.
Ich bitte Sie also im Namen der CVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Humbel Näf ergänzt um den Einzelantrag Stahl zu unterstützen.