preparatory:AB 75084
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-14
Wortprotokoll
Es ist unserer Ansicht nach ein kleiner Unterschied, ob eine beschränkte Untersuchungsmaxime oder eine verstärkte Fragepflicht vom Richter verlangt wird. Wir sind der Auffassung, dass das im Ergebnis praktisch dasselbe ist. Wir glauben, dass damit der laienfreundliche Charakter des vereinfachten Verfahrens aufrechterhalten werden kann. Darum beharren wir nicht auf unserer Fassung und können uns mit dem Antrag der Kommission einverstanden erklären.