preparatory:AB 75578
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Ich habe hier eine Bemerkung zu Artikel 312 Absatz 5. Die Kommission hat darüber diskutiert, ob Absatz 5, welcher eine Ausnahme von Absatz 4 Buchstabe b enthält, zu streichen sei. Für eine Streichung würde sprechen, dass die betreffende vorsorgliche Massnahme grundsätzlich infrage gestellt wird, wenn die Rechtsmittelinstanz eine aufschiebende Wirkung erteilen kann, bevor sie sich mit dem Entscheid auseinandergesetzt hat. Gegen eine Streichung spricht, dass es Sache des zuständigen Richters ist zu entscheiden, ob ein nichtwiedergutzumachender Nachteil droht. Dem Richter muss die Möglichkeit eingeräumt werden, ausnahmsweise keine Vollstreckung zuzulassen.