preparatory:AB 77474
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-04
Wortprotokoll
Die Kommission erwartet, dass der Risikoausgleich in den Jahren seiner Gültigkeit mit dem zusätzlichen Faktor Spitalaufenthalt begleitet und evaluiert wird, sodass wir schlüssige Folgerungen zu seinen Wirkungen bekommen.
Ich möchte auch an die Fristen erinnern. Wir werden die neue Form des Risikoausgleichs gemäss Übergangsbestimmung nach den Fallpauschalen einführen. Das heisst, der neue Risikoausgleich mit dem zusätzlichen Element Spitalaufenthalt wird frühestens im Jahr 2012/13 in Kraft treten. Wenn wir eine Befristung von fünf Jahren ansetzen, gilt er also bis 2017/18, d. h. bis in zehn Jahren. Wir hoffen, dass wir in den nächsten zehn Jahren in unserem Gesundheitswesen, im Krankenversicherungsbereich, doch auch einige Schritte vorwärtskommen werden. Das Parlament soll sich dann erneut mit der Form des Risikoausgleichs auseinandersetzen können.
Wir haben uns in der Kommission auch den Auftrag gegeben, zusammen mit dem Hochrisikopool, dem Vorschlag der Verwaltung, auch die Möglichkeit einer Rückversicherung zu prüfen. Das ist im Zusammenhang mit dem Risikoausgleich zu tun. Die Kommission war sich daher mehrheitlich einig, dass eine Limitierung des Risikoausgleichs in dieser Form Sinn macht, und ich bitte Sie, den Antrag der Kommission zu unterstützen.
Noch eine Bemerkung zu Herrn Bortoluzzi: In Europa haben die Niederlande wohl das freiheitlichste, wettbewerbsfreundlichste Gesundheitswesen, und gerade die Niederlande haben einen sehr gut ausgebauten Risikoausgleich. Das zeigt, dass der Risikoausgleich eben erst die Voraussetzung für Wettbewerbsmöglichkeiten schafft.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.