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preparatory:AB 78087

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-20

Wortprotokoll

Ich werde Bemerkungen zu den einzelnen Buchstaben machen, sofern Bemerkungen nötig sind.

Zu Buchstabe a: Bei Buchstabe a sind einige Erläuterungen unumgänglich. Er betrifft die Armeeapotheke in Ittigen. Für den Umbau und die Erweiterung der Fabrikation sowie die Sanierung der Haustechnikanlagen werden 18,9 Millionen Franken beantragt. Dieser Betrag hat in der Kommission viel zu reden gegeben. Die Subkommission, die wir eingesetzt haben, hat in erster Linie darauf hingewiesen, dass die Ausführungen in der Botschaft zur Begründung der Notwendigkeit dieser Investition unzureichend sind. Auch die Finanzkommission hat auf die mangelhafte Begründung des Vorhabens hingewiesen. Für die Beratungen in der Gesamtkommission sind uns ergänzende Informationen ausgehändigt worden; über diese - sie sind Ihnen ausgeteilt worden - verfügen jetzt auch Sie.

Im Zentrum der Diskussionen stand die Frage der Notwendigkeit einer Armee-eigenen Produktionsstätte. Ausgangspunkt der Beurteilung bildet die Tatsache, dass es einzig und allein um die Herstellung von Medikamenten geht, die auf dem Markt nicht oder nur in ungenügendem Umfang erhältlich sind. Die Armeeapotheke bewirtschaftet rund 1600 Medikamente. Die Eigenproduktion - und einzig um diese geht es - betrifft lediglich 5 Prozent der gesamthaft bewirtschafteten Medikamente. Es handelt sich um Präparate, die im Lichte der Sicherstellung der Landesversorgung mit Medikamenten im Rahmen des koordinierten Sanitätsdienstes unverzichtbar sind. Hierzu gehören insbesondere Gegenmittel im ABC-Bereich und solche zur Behandlung von Patienten mit schweren Verbrennungen.

Weil für verschiedene dieser Medikamente kein Markt besteht, fehlt es an Herstellern. Hinzu kommt die Tatsache, dass es auch um die Vermeidung von Versorgungslücken in Katastrophenfällen geht, die - davon haben wir uns überzeugen lassen - mit blossen Leistungsvereinbarungen nicht geschlossen werden können. Wir sind auch darauf hingewiesen worden, dass sich unsere GPK, insbesondere die Subkommission EDI/UVEK, mit dieser Problematik beschäftigt hat. Die GPK hat zur Kenntnis genommen, dass Swissmedic und die Gesundheitsdirektorenkonferenz bezüglich kritischer Versorgung eine Lösung befürworten, in der die Armeeapotheke die entsprechenden Aufgaben übernimmt.

Aufgrund dieser ergänzenden Abklärungen und Informationen sind wir in der Kommission zum Schluss gekommen, dass dieses Vorhaben sachlich begründet ist.

Was nun das Bauvorhaben als solches betrifft, hat Swissmedic in den Jahren 2004 und 2006 festgehalten, dass die bestehenden Anlagen den heute gültigen gesetzlichen Anforderungen nicht mehr zu genügen vermögen. Eine weitere Forderung von Swissmedic besteht darin, dass die Anlage mit eigenen Mitteln betrieben wird, weshalb die Produktion in Zukunft nicht mehr ausschliesslich durch die Truppe während der jährlichen Wiederholungskurse erfolgen kann. Nach der Inbetriebnahme der modernisierten Fabrikationsanlage in Ittigen, so, wie sie Ihnen jetzt beantragt wird, wird die geschützte Fabrikationsanlage im Raum Berner Oberland aufgegeben. Für die Beschreibung des Bauvorhabens verweise ich Sie im Übrigen auf die Botschaft.