preparatory:AB 79629
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-17
Wortprotokoll
Die Kündigungen im Hinblick auf den Primatwechsel werden ab Dezember - also ab jetzt - monatlich erhoben. Die Departemente sind von uns angewiesen worden, dem Eidgenössischen Personalamt auf den 15. jedes Monats die Kündigungen zu melden. Von Ende Mai 2007 bis Ende November 2007 hat sich die Zahl der monatlichen Rücktritte nicht erhöht.
Wir sind aus folgenden Gründen der Auffassung, dass es wegen der erwarteten vermehrten Kündigungen nicht zu einem unüberwindbaren Know-how-Verlust kommen wird: Die Bewältigung dieses "Sondereffektes" ist in erster Linie eine Informations- und Führungsaufgabe. Das haben wir mit den Departementsführungen frühzeitig besprochen. Der Primatwechsel ist in der Bundesverwaltung im Hinblick auf dieses Problem seit dem Sommer klar kommuniziert worden. Insbesondere haben wir auch alle Versicherten zwischen 60 und 65 Jahren persönlich angeschrieben und individuell über die alt- und neurechtlichen Rentenanwartschaften informiert. Unsere Informationen an die Versicherten und an deren Linienvorgesetzte tragen Früchte: Rückmeldungen aus den Departementen lassen jetzt nämlich vermuten, dass die Zahl der Kündigungen geringer ausfallen wird, als wir angenommen haben. Da in den Dienststellen ja seit längerer Zeit bekannt ist, welche Angestellten sich noch nach altem Recht pensionieren lassen können, wenn sie dies tun wollen, bleibt genügend Zeit, um auch mit einer erhöhten Anzahl von Rücktritten so umzugehen, dass die Aufgaben der Bundesverwaltung ohne Beeinträchtigungen weiter erfüllt werden können.
Vorzeitig pensionierte Angestellte im sogenannten Mandatsverhältnis in der bisherigen Form wieder anzustellen und damit gewissermassen weiterzubeschäftigen ist personalpolitisch unerwünscht. Zudem gelten solche Mandatsverhältnisse im AHV-Recht und damit auch im vorsorgerechtlichen [PAGE 1927] Sinne eindeutig als Anstellungen. Nach den geltenden Vorsorgebestimmungen des Bundes würde in diesem Fall die Rente eingestellt und - falls die Voraussetzungen für die Versicherungen gegeben sind - das Versicherungsverhältnis wieder rekonstruiert. Und das wollen wir in der allgemeinen Form nicht.