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preparatory:AB 80172

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-06-06

Wortprotokoll

Zunächst zum Härteausgleich: Ich glaube, das Wesentliche ist von den Fraktionssprechern gesagt worden. Dieser Härteausgleich ist gegen Ende des Projektes eingeführt worden, weil er [PAGE 692] gewissermassen als "politisches Schmiermittel" für den NFA das Ganze erst in Bewegung brachte, weil er eben den ressourcenschwächeren Kantonen die Gewissheit gab, dass sie am Ende nicht schlechter fahren als vor dem NFA. Dieser Härteausgleich war deshalb gewissermassen die "hintere Verteidigungslinie", die wir zusammen mit den Kantonen erarbeitet haben. Wenn Sie diesen Beitrag an den Härteausgleich absenken, dann trifft das natürlich in erster Linie solche Kantone, die als ressourcenschwach ohnehin gewisse Zweifel hatten, in dieses NFA-System einzusteigen. Ich bitte Sie deshalb, hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates zu folgen.

Jetzt zum Antrag Rey: Es ist in der Tat so, wie Frau Fässler sagte, dass dieser Antrag innovativ ist; er ist aber für uns nicht neu. Wir haben ihn im Steuerungsorgan auch schon behandelt, und man hat ihn auch mit den Kantonen diskutiert. Nach langen Diskussionen ist das Steuerungsorgan zum Schluss gekommen, dass es diesen Antrag nicht weiterverfolgen will.

Das hängt jetzt mit der Frage zusammen, die mir Frau Fässler gestellt hat. Ich kann natürlich nicht in die Kristallkugel und damit in die Zukunft der Nationalbank schauen, das ist klar. Aber ich garantiere Ihnen, dass wir nicht von unseren Prognosen abgewichen sind, die wir damals im Zusammenhang mit der Kosa-Initiative gestellt haben. Das ist die Basis, von der wir auch heute wieder ausgehen: Wir haben aufgrund der Prognosen der Nationalbank für die Jahre 2008 bis 2013 jeweils eine Gewinnausschüttung an die Kantone von 0,66 Milliarden Franken vorgesehen. Das entspricht bis im Jahr 2013 der derzeitigen Ausschüttungsvereinbarung zwischen der Nationalbank und dem Bund. Diese Ausschüttungsvereinbarung ist immer wieder in Diskussion; wir werden vermutlich nächstes Jahr eine Lagebeurteilung machen können. Doch heute gehen wir von diesen Werten aus.

In den Jahren 2014 bis 2036 - bis zum Ende der maximalen Laufzeit des Härteausgleiches, der ja nach 28 Jahren abläuft - entsprechen wir den langfristigen Prognosen der Nationalbank, die sagt, dass sie so, wie sie positioniert ist, langfristig einen Gewinn von 1 Milliarde Franken zugunsten der Kantone wird ausschütten können. Das ist das, was uns die Nationalbank damals wie heute gesagt hat. Und nun haben wir diese Summe auf den heutigen Zeitpunkt abdiskontiert. Wir haben das mit einem Zins von 5 Prozent gemacht. Damit kommen Sie eben auf die Summe von 1,1 Milliarden, und diese - abdiskontiert aus diesen Prognosen - ist jetzt in den Härteausgleich eingeflossen. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir guten Mutes an diesen Prognosen festhalten und in diesem Zusammenhang auch mit den Kantonen diese Linie verfolgen sollten. Es ist eine einfache Linie, es ist eine Linie, die vereinbart worden ist, und sie trägt den Prognosen Rechnung.

Ich ersuche Sie deshalb, den Antrag Rey abzulehnen.

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