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preparatory:AB 81390

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-19

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es um Untersuchungen. Es geht darum zu untersuchen, ob jemand, von dem man es noch gar nicht weiss, tatverdächtig ist, also darum, herauszufinden, wer verdächtig ist. Es handelt sich um Untersuchungen von mehreren Personen, die Täter sein könnten, gegen die aber noch nicht genug konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Nehmen Sie an, es habe eine Schlägerei gegeben. Am Schluss gab es einen Toten. Es waren im Umfeld viele Personen dabei, alle könnten Täter sein, aber man kennt sie nicht. Es gilt nun herauszufinden, wer der Verdächtige ist und wer der Mörder ist.

Die Minderheit verkennt den Zweck dieser Untersuchungen. Es ist gerade der Sinn der Bestimmung, dass die Untersuchungen nicht an tatverdächtigen Personen vorgenommen werden. Wenn man verlangt, dass eine Untersuchung erst an tatverdächtigen Personen vorgenommen werden kann, braucht es diese Untersuchungen nicht mehr, denn diese Untersuchungen haben den Zweck herauszufinden, wer tatverdächtig ist. Die Leute kommen aufgrund von anderen Merkmalen infrage, waren also alle dabei oder in der Nähe; aber man hat noch keinen Tatverdächtigen. Mit einer Massenuntersuchung soll also geklärt werden, ob jemand tatverdächtig ist. Die Fassung der Minderheit hätte zur Folge, dass auch im Rahmen einer Massenuntersuchung nur von Personen, die bereits tatverdächtig sind, ein DNA-Profil erhoben werden könnte. Das ist nicht der Sinn dieser Bestimmung, sondern man muss mit dieser Untersuchung ja den Tatverdächtigen finden.

Wir bitten Sie also, dem Bundesrat und der Mehrheit zuzustimmen.

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