preparatory:AB 82374
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11
Wortprotokoll
Wir setzen hier jetzt eine kleine Kommission ein, mit dem Auftrag, gewisse Dinge zu überprüfen. Wenn wir sie gewählt haben, muss sie zuerst ein Programm machen. Sie hat ihre Organisation und ihre Arbeitsmethode in einer Geschäftsordnung festzulegen, und dann zeigen sich die Bedürfnisse in Bezug auf ein Sekretariat. Wir werden ein solches Sekretariat einrichten. Ob es ein vollamtliches, ständiges Sekretariat ist oder nicht, werden wir sehen. Die Unabhängigkeit muss natürlich gegeben sein. [PAGE 1091] Wenn es notwendig ist, wird man ein Sekretariat einrichten. Das ist von Artikel 7 natürlich alles abgedeckt.
Aber ich warne davor, zu schreiben, die Kommission müsse ein ständiges Sekretariat haben. Sonst beginnt der Prozess von einer falschen Seite her: Man richtet zuerst ein Sekretariat ein. Weil es um eine bedeutungsvolle Funktion geht, wird dann nicht ein Sekretär, sondern ein Geschäftsführer eingesetzt. Das braucht einen Apparat. Dann haben Sie den Apparat, aber Sie wissen noch gar nicht, was Sie damit tun. Der Apparat muss sich nach den Bedürfnissen der Kommission richten. Ich kann Ihnen sagen, dass wir es auch so handhaben werden. Belassen Sie der Kommission in Bezug auf das Sekretariat die Organisationsfreiheit. Es kann durchaus sein, dass es ein Sekretariat ist, das zwar unabhängig ist, aber auch noch etwas anderes tut. Wenn wir für jede Aufgabe ein eigenes Sekretariat einsetzen ... Es muss einfach unabhängig sein, es kann also nicht im geprüften Bereich oder in einem verwandten Bereich sein.
Darum bitte ich Sie, der Mehrheit und dem Bundesrat zuzustimmen, auch im Sinne der Ökonomie und einer richtigen Funktionsweise.