preparatory:AB 82417
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11
Wortprotokoll
Der Kommissionsreferent hat eingehend erklärt, weshalb die Strafprozessordnung zu revidieren ist und wie die heutige Jugendstrafprozessordnung aufgebaut ist. Ich möchte zuerst auf die Anträge bzw. die neuen Anträge des Bundesrates eingehen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Gesetze zu machen. Man kann Gesetze "durchstieren", wenn sie einmal ausgearbeitet sind, auch wenn man erkennt, dass es nicht die beste Lösung ist. Das wurde beim Allgemeinen Teil des Strafrechtes so gemacht: Der Bundesrat wollte ihn in Kraft setzen. Dann kamen die Kantone und sagten, wenn man das in dieser Form in Kraft setze, würden sie Leute aus der Haft entlassen müssen, welche mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit neue Morde begehen würden; dieses Gesetz könne man so nicht abändern. Was haben wir daraufhin gemacht? Während fünf Jahren haben wir es nicht in Kraft gesetzt, und die Kantone haben uns empfohlen, es nie in Kraft zu setzen. Dann haben wir eine Nachbesserung des Strafrechtes gemacht.
Ich weiss nicht, wie man das anders machen sollte. Besser ist es, wenn man das im Lauf der Beratungen so verbessert, dass es hieb- und stichfest ist. Weiter gebe ich zu: Als ich das Departement neu übernommen habe, habe ich mir erlaubt, beim Bundesrat neue Anträge einzubringen, unter anderem zum Bundesgerichtsgesetz, welches im Erstrat bereits beraten worden war. Ich habe aber vor der Beratung im Zweitrat gesehen, dass es in dieser Form Schiffbruch erleiden und nie in Kraft treten würde. Der Bundesgerichtspräsident hat mich damals aufgesucht und gesagt, wenn das Bundesgerichtsgesetz so in Kraft trete, seien die Mitglieder des Bundesgerichtes, die man damit entlasten wollte, einstimmig dagegen. Dann habe ich der nationalrätlichen Kommission vorgeschlagen, die Vorlage zurückzunehmen und ein besseres Gesetz auszuarbeiten. Ich war bereit, es nochmals in den Bundesrat zu bringen und entsprechend neue Anträge zu formulieren. Die Kommission und der Ständerat haben dies einstimmig gutgeheissen. Auch beim Asylgesetz habe ich mir erlaubt, Änderungen einzubringen, aber immer auf dem sauberen Weg über den Bundesrat. In der Vergangenheit wurden auch bundesrätliche Anpassungen vorgenommen, ohne sie in den Bundesrat zu bringen. Ich habe das in meiner besonderen Lage tun müssen; das werden Sie begreifen.
Bei diesem Gesetz haben sowohl wir selbst als auch der Ständerat gesehen, dass Änderungen nötig waren. Leider kommen viele, die bei der Vernehmlassung keinen Widerstand angemeldet haben, plötzlich und sagen, das und das sei nicht gut. Ihre Kommission hat gesehen, dass dieses Gesetz namentlich kleineren Kantonen Schwierigkeiten bereitet. Sie hat uns dann gebeten, es neu zu überarbeiten und einen neuen Entwurf auszuarbeiten. Diesen habe ich dem Bundesrat vorgelegt, um abzuklären, ob er auch dahinterstehe. Es ist in diesen Fällen immer zu entscheiden, ob es sich um ein ganz neues Gesetz handelt, zu dem man eine neue Botschaft macht und das man neu in die Vernehmlassung geben muss. Das haben wir selbstverständlich geprüft, und es wurde in diesem Fall verneint. Die Vorlage ist nicht so geändert worden, dass man ein neues Gesetzgebungsverfahren machen müsste.
Die Erläuterungen zum neuen Entwurf des Bundesrates sind auf der Website des Bundesamtes publiziert, und sie werden demnächst auch im Bundesblatt veröffentlicht, Herr Leuenberger. Sie gehören wie beim ersten Entwurf ebenfalls zu den Materialien, die Sie erwähnt haben. Ihre Kommission hat dieses Vorgehen gutgeheissen. Ich bin sehr froh, dass Sie in Ihrer Kommission auf diese Mängel aufmerksam gemacht haben. Ich bin froh, dass es zu dieser Neuüberarbeitung gekommen ist. Ich bin froh, dass die Kantone keinen Widerstand machen. Vor allem die kleineren Kantone haben die Vorlage ausserordentlich begrüsst, vor allem die Wahlmöglichkeit. Dieses Gesetz, das stark von der Expertenkommission geprägt war, einfach durchzuziehen, finde ich nicht den schlausten Weg. Dabei würde man Gefahr laufen, dass es in einer Volksabstimmung verworfen würde.
Herr Leuenberger, der einzige Vorwurf, den Sie im vorliegenden Fall machen können, lautet: Hätte man diese Mängel nicht schon viel früher feststellen können? Da haben Sie Recht. Das ist ernst zu nehmen, und Sie können davon ausgehen, dass wir darauf achten, dass solche Mängel nicht auftreten, namentlich bei Gesetzen, die wir neu bearbeiten.
Gehen wir zur Jugendstrafprozessordnung über. Ich möchte zunächst auf das Votum von Herrn Altherr eingehen. Ein Gesetz kann an sich nicht Verfahren beschleunigen. Aber die Frage ist, ob es die Grundlage geben kann, die es braucht, damit Prozesse beschleunigt werden und damit verschiedene Akteure die Prozesse nicht durch unhaltbare Gesetzesmöglichkeiten immer wieder verzögern können. Insofern ist hier die Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes, des Zivilprozessrechtes und jetzt des Jugendstrafprozessrechtes richtig, weil es einfacher und schneller ist - also weniger Instanzen beinhaltet -, klarer geregelt und nicht durch eine grosse kantonale Vielfalt gekennzeichnet ist, was Verzögerungen bei überkantonalen Prozessen verhindert. Dies ist eine Gewähr dafür, dass es schneller geht. Aber wenn die Betreffenden, die mit dem Strafverfahren betraut sind, nicht schneller vorwärtsmachen, ist das nicht nur eine Frage der Gesetzgebung - denn wir haben auch in den Kantonen sehr grosse Unterschiede in der Prozessabwicklung; wir haben Kantone, wo es generell sehr gut ist, und wir haben Kantone, wo es länger geht. Es liegen hier entsprechende Untersuchungen vor.
Das Bundesamt für Statistik hat in der vergangenen Woche erstmals Zahlen über die Dauer von Jugendstrafverfahren veröffentlicht. Die Ergebnisse sind teilweise durchaus erfreulich. Gesamtschweizerisch werden mehr als 45 Prozent der Jugendstrafverfahren innerhalb von drei Monaten zum Abschluss gebracht. Eine Dauer von drei Monaten ist gut. Aber Sie müssen auch sehen: Erstens sind es meistens die einfacheren Fälle, die innerhalb von drei Monaten zum Abschluss gebracht werden, und zweitens trifft dies namentlich nicht bei Wiederholungstätern zu. Zudem dauern immerhin 8,7 Prozent der Verfahren mehr als ein Jahr - dies bei teilweise erheblichen kantonalen Unterschieden, und hier müssen wir auch ansetzen. Die Gründe für lange Verfahren sind eben vielfältig: aufwendige Beweisverfahren, ungenügende finanzielle und personelle Ressourcen, mangelnde Aufsicht. Teilweise ordnen die Behörden auch vorsorgliche Massnahmen an, um einmal zu sehen, wie sich der Jugendliche weiterentwickelt. Das sind ja sachgerechte Vorgehensweisen, aber sie zögern die Sache sehr oft weit hinaus. Also haben wir ein Auge darauf - wir haben die Zahlen erst seit der letzten Woche. Wir werden in diese Richtung weiterfahren.
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Die Jugendstrafprozessordnung ist durchaus ein Beitrag dazu, auch wenn sie das Problem nicht löst. Mit dem Jugendstrafprozessrecht, wie es hier vorliegt, geht es rasch; es ist rechtsstaatlich einwandfrei und relativ einfach zu handhaben. Darum befürworten wir die Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes ja überhaupt. Wir haben in der abgelaufenen Legislaturperiode eine Justizreform von beachtlichem Ausmass durchgeführt: Wir haben die ganze Gerichtsorganisation neu geregelt - das ist ein Brocken; sie ist bei den Kantonen noch nicht überall in Kraft, das ist klar -, wir haben die Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes, des Zivilprozessrechtes, des Jugendstrafprozessrechtes, und auch das Vormundschaftsrecht gehört in diesen Zusammenhang. Im materiellen Recht werden wir noch mit dem Obligationenrecht kommen. Das gehört alles in den Bereich von schnellen, modernen und besseren Verfahren, denn natürlich ist auch das materielle Recht ein Grund für die Beschleunigung.
Über die Vorteile dieses Gesetzes hat Herr Inderkum als Kommissionssprecher Ausführungen gemacht; ich kann mich diesen nur anschliessen. Ich möchte Ihrer Kommission für die gründliche Behandlung des Geschäftes danken, namentlich auch dafür, dass sie den Mut hatte, die Neuüberarbeitung so zuzulassen, dass wir heute bei den Kantonen keine Schwierigkeiten haben. Ich habe gesehen, Herr Altherr, dass Sie jetzt noch eine Reihe von Anträgen eingereicht haben. Sie werden mir erlauben, darauf einzugehen; zum Teil geht es ja auch um die Beschleunigung.