preparatory:AB 82445
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11
Wortprotokoll
Sie ersehen aus der Fassung des Bundesrates, dass wir mit dem Grundgedanken von Herrn Janiak selbstverständlich einverstanden sind. Die Beschäftigung soll möglich sein; die Frage ist nur, ob Sie das absolut formulieren. Wenn Sie der Minderheit zustimmen, besteht nach unserer Auffassung ein Rechtsanspruch. Sie sagen, es sei ein Signal. Ich weiss nicht, ob in einem Strafprozessrecht etwas als Signal formuliert werden kann. Dann sagt man, der Betreffende habe schon einen Anspruch - aber wahrscheinlich hat er keinen Rechtsanspruch.
Die Kommissionsminderheit möchte den Passus "und die Verhältnisse der Einrichtung es erlauben" streichen. Also muss einer das tun können, auch wenn es die Verhältnisse nicht erlauben - d. h. also, man wird ihn nicht in Untersuchungshaft nehmen können, weil man die Anforderungen nicht erfüllen kann. Eine Annahme dieses Antrages hätte zur Folge, dass Untersuchungs- und Sicherheitshaft nur noch in Einrichtungen vollzogen werden können, in denen diese Möglichkeit besteht; der Jugendliche hat ja einen Anspruch darauf. Das führt aus der Sicht des Bundesrates zu weit, obwohl wir dem Grundanliegen entsprechen und das auch normalerweise heute schon möglich ist. Die Untersuchungshaft für Jugendliche bildet ohnehin die Ausnahme, und sie darf erst dann angeordnet werden, wenn sämtliche Ersatzmassnahmen versagen; sie dauert in der Regel nur wenige Tage.
Bei den privaten Institutionen sind heute Beschäftigungsmöglichkeiten gegeben und auch vorgesehen; man kann es auch planen. Aber es gibt leider auch Ausnahmefälle, bei denen solche Beschäftigungsmöglichkeiten nicht gewährt werden können. Denken Sie z. B. an eine Massenverhaftung anlässlich von Schlägereien bei einer solchen Veranstaltung; das haben wir beim Hooligangesetz diskutiert. In solchen besonderen Situationen muss es möglich sein, einen Jugendlichen auch in Untersuchungshaft zu nehmen, obwohl ihm in der ersten Zeit keine Beschäftigungsmöglichkeit gewährt werden kann. Wenn Sie das ausschliessen, weil eben dieser Anspruch besteht, dann kann in diesem Moment nicht gehandelt werden, und das möchte der bundesrätliche Antrag ausschliessen.
Darum bitten wir Sie, hier dem Bundesrat und der Mehrheit zuzustimmen.