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preparatory:AB 82613

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Ich bin Ihnen dankbar, Herr Präsident, dass Sie mir das Wort geben, weil ich noch zu einer bereinigten Differenz Stellung nehmen möchte. Es betrifft Artikel 105 Absatz 2 auf Seite 7 der Fahne. Sie sehen dort den Entscheid unseres Rates, dass der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr als Kriterium für das erhöhte Krankenrisiko massgebend ist. Der Nationalrat hat entschieden, dass als Kriterium für das erhöhte Krankenrisiko einerseits der Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr massgebend ist, dass aber dieser Aufenthalt auch länger als drei Tage gedauert haben muss.

Wir haben uns dem zusätzlichen Kriterium angeschlossen. Es ist der Kommission wichtig, dass ich hier zu Protokoll gebe, dass damit mindestens drei Übernachtungen gemeint sind. Es verbleibt hier keine Differenz; die Kommission hat entsprechend der französischen Fahne dem Beschluss des Nationalrates vom 17. Dezember zugestimmt.