preparatory:AB 86194
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-05-28
Wortprotokoll
Die Erweiterung bezüglich Frontex wird mit zwei Verordnungen umzusetzen sein. Wir sind hier sehr stark im operativen Bereich des täglichen Ablaufes an den Grenzen. Wir übertragen einen ganz kleinen Teil davon auf die Zusammenarbeit mit den EU-Grenzorganen. Jetzt stellt sich die Frage, wie man die Verläufe dieser operativen Tätigkeiten in das Parlament hineinträgt, wie man Rechenschaft ablegt, wie man Bericht erstattet.
Diese Berichterstattungen sind ja in vielen Bereichen formal geregelt. Es heisst, in welchen Fällen der Bundesrat wie zu informieren hat. Überall dort, wo generelle Informationspflichten bestehen, macht es kaum Sinn, sie dann noch zu spezifizieren. Denn die generelle Pflicht zur Berichterstattung ist statuiert. Das ist hier ein solcher Fall. Deshalb empfehlen wir Ihnen - obwohl das Anliegen von Frau Ory nicht unbegründet ist, sie will Transparenz haben -, diese Berichterstattung nicht auszuweiten.
Wir haben in diesem Bereich erstens die Berichterstattung an die Aussenpolitischen Kommissionen. Der Bundesrat muss also jedes Jahr auch über diesen Bereich den Aussenpolitischen Kommissionen Bericht erstatten. Zweitens gibt es eine Internetseite des Integrationsbüros, über die man alles, was mit den EU-Verträgen zu tun hat, abrufen kann. Dort werden auch Aktualitäten laufend nachgeführt. Drittens gibt es die jährliche Berichterstattung der Oberzolldirektion und des Grenzwachtkorps, auch mit detaillierten Zahlen, auch bezüglich der Einsatzdoktrin. So ist das Parlament - übrigens zusammen mit der Öffentlichkeit - heute eigentlich regelmässig im Detail über all diese Dinge informiert.
Wenn Sie jetzt hier eine qualifizierte Information schaffen würden, dann würde das bedeuten - und das wäre systematisch falsch -, dass man in einem Bereich einen besonderen, zusätzlichen Informationskanal schaffen muss. Das wäre in der Tat systemwidrig; denn das entspricht nicht den generellen Berichterstattungen, die heute schon im Zusammenhang mit der EU und den Grenztätigkeiten vorhanden sind. Deshalb: Das Anliegen ist verwirklicht. Es braucht dazu keine zusätzlichen gesetzgeberischen Massnahmen. Im Gegenteil: Wenn Sie dem Antrag zustimmen, schafft das nur Verwirrung. Dann müssen wir uns überlegen, über diesen Teil, der an sich zum Ganzen gehört, eine Sonderberichterstattung einzuführen.
Deshalb ersuche ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.