Lexipedia

preparatory:AB 87845

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-19

Wortprotokoll

Wir behandeln hier die Errichtung eines eigenständigen IV-Fonds, das heisst im Einzelnen: in Artikel 1 die Errichtung an sich, in Artikel 2 die Äufnung, in Artikel 3 das Zinsregime.

Zunächst zur Minderheit Rechsteiner Paul bei Artikel 1 Absatz 3: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen natürlich, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Wie auch der Ständerat wollen wir mit Artikel 1 die Aufteilung des Fonds erreichen, das heisst die Errichtung eines eigenständigen IV-Fonds. Mit Artikel 2 wird dann die Liquidität sichergestellt. Mit dem Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul würden neben den 5 Milliarden Franken, die der AHV-Fonds gemäss Artikel 2 an den neu geschaffenen IV-Fonds leisten soll, weitere 5 Milliarden aus den allgemeinen Steuermitteln des Bundes gesprochen. De facto würden also 10 Milliarden Franken an den IV-Fonds überwiesen.

Wie ich bereits in meinen vorgängigen Voten ausgeführt habe, wollen wir mehrheitlich keine Finanzierung der IV auf Vorrat. Wir wollen den Druck auf das System ganz bewusst aufrechterhalten, damit weitere strukturelle Anpassungen möglich werden. Es bereitet technisch keine Probleme, einen Fonds mit Schulden ins Leben zu rufen; hingegen wäre es ein Problem, einen Fonds ohne Liquidität starten zu lassen. Die Liquidität ist mit den 5 Milliarden Franken, die gemäss Artikel 2 überwiesen werden, gegeben. Der Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul ist also völlig unnötig. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen deshalb, ihn abzulehnen.

Zum Antrag der Minderheit Bortoluzzi bei Artikel 2: Er verlangt, dass die 5 Milliarden Franken für die Äufnung des IV-Fonds nicht aus dem AHV-Fonds, sondern aus dem ordentlichen Bundeshaushalt kommen. Es würde sich dabei um eine ordentliche und einmalige Bundesausgabe handeln. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Beträge im ordentlichen Haushalt des Bundes kompensiert werden müssten, was mit einem weiteren Sparprogramm in anderen Bereichen verbunden wäre. Dies brächte zahllose Konflikte zwischen der IV und praktisch allen anderen Politikbereichen des Bundes, denn die IV-Zusatzfinanzierung durch allgemeine Bundesmittel würde zu einem enormen Druck auf andere wichtige Staatsausgaben führen. Das mag von der Minderheit Bortoluzzi politisch beabsichtigt sein; die Mehrheit will aber das Problem gezielt lösen und bewusst keinen politischen Flächenbrand verursachen.

Deshalb lehnt die Kommissionsmehrheit auch diesen Minderheitsantrag ab, schlägt aber selber eine Abweichung von der ständerätlichen Vorlage vor und kommt so dem Inhalt nach der Minderheit Bortoluzzi in einem Kompromiss entgegen.

Somit sind wir nun bei den Anträgen der Mehrheit angelangt, die Änderungen der Artikel 2 und 3 zur Folge haben. Die Mehrheit beantragt, dass die Äufnung des IV-Fonds mittels Überweisung von 5 Milliarden Franken aus dem AHV-Fonds erfolgen soll. Das im Vergleich zur ständerätlichen Vorlage Neue daran ist die Verzinslichkeit. Diese ist sachlich richtig und abstimmungspolitisch wichtig. Denn damit erfolgt keine Zwangsschenkung der AHV an die IV, sondern es ist ein Darlehen, das vom Bund - vom Bund - verzinst wird. Damit wird eben nicht Hand an die AHV gelegt, dies ganz entgegen den gehörten Ausführungen von Herrn Rechsteiner und Herrn Bortoluzzi.

Die Verzinsung ist in Artikel 2 geregelt - mit einer Folgeänderung in Artikel 3. Sowohl der Verlustvortrag gemäss Artikel 1 Absatz 2 als auch das Darlehen gemäss Artikel 2 sind demnach vom Bund, gänzlich vom Bund, zu verzinsen. Mit dieser Änderung gegenüber der ständerätlichen Vorlage wird also ausserdem erreicht, dass die Zinslast nicht zu zwei Dritteln, sondern alleine - ich betone es noch einmal: alleine - beim ordentlichen Bundeshaushalt liegt, jedoch vom Bund kein Geld aufgenommen werden muss. In diesem Sinne stellt der Mehrheitsantrag eine Kompromisslösung zum Minderheitsantrag dar.

Ich bitte Sie, die beiden Anträge der Minderheiten bei den Artikeln 1 und 2 abzulehnen und demjenigen der Mehrheit bei Artikel 2 und demjenigen der Kommission bei Artikel 3 zuzustimmen. Der Antrag zu Artikel 3 wurde in der Kommission mit einem deutlichen Mehr von 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.