preparatory:AB 88299
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-16
Wortprotokoll
Ich habe es schon in meinem Votum zum Eintreten gesagt: Der Begriff "von Grenze zu Grenze" steht im Verfassungsartikel, der vor unseren bilateralen Verhandlungen und gar Abkommen mit der Europäischen Union entstanden ist. Es ist eindeutig und klar, dass der Begriff "von Grenze zu Grenze" dem Landverkehrsabkommen widerspricht, und deshalb haben wir diesen Begriff im Verkehrsverlagerungsgesetz schon vor Jahren nicht mehr verwendet, sondern ihn europakompatibel, kompatibel mit dem Landverkehrsabkommen, umformuliert und das Verlagerungsziel mit den 650 000 verbleibenden Lastwagen formuliert. Dies sind dann eben nicht zwingend Lastwagen, die von Grenze zu Grenze fahren, sondern es können auch solche sein, die im Inland verkehren. Wenn Sie hier jetzt auf den Begriff "von Grenze zu Grenze" zurückfallen, machen Sie einen sehr grossen Fehler. Denn eigentlich dürfen wir das nicht tun; wir können es nicht tun, weil wir unsere Gesetzgebung so angepasst haben, dass sie den bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union, die wir ja alle wollen, entspricht. Das geht einfach nicht anders!