preparatory:AB 90416
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-18
Wortprotokoll
Sie haben zu diesem Geschäft eine umfangreiche Fahne erhalten. Sie ist aber etwas leichtere Kost als die, die Sie gestern erhalten haben.
Sie kennen die Vorgeschichte. Es gab in der Vergangenheit wiederholt Diskussionen über die Gewissensprüfung für diejenigen, die diensttauglich sind, aber aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können. Nach geltendem Recht ist es so, dass ein schriftliches Gesuch mit Begründung und Lebenslauf eingereicht werden muss. Dieses Gesuch wird dann von einer Zulassungskommission behandelt. Sie hört in aller Regel den Gesuchsteller an und entscheidet aufgrund einer Beurteilung der Darlegung des Gewissenskonfliktes. Sie finden das in Artikel 18b des Zivildienstgesetzes. Es ist also auch heute nicht so, dass das Gewissen geprüft wird, wie im Erstrat gesagt wurde. Geprüft wird lediglich die Darlegung der Gewissenslage. Die Darlegung der Gründe hat sich im Laufe der Zeit offenbar gebessert, oder die Zulassungskommission ist milder geworden. Jedenfalls hat die Ablehnungsquote im Lauf der Jahre konstant abgenommen. Ich verweise dazu auf Seite 2714 der Botschaft. Heute liegt die Ablehnungsquote bei 5 Prozent; 95 Prozent der Gesuche werden also gutgeheissen. Wenn man die Kosten der Zulassung auf die abgelehnten Gesuche umlegt und die Effizienz so misst, kommt man für das Jahr 2007 auf beinahe 52 000 Franken pro abgelehntes Gesuch. Ob die 75, deren Gesuche abgelehnt wurden, später gute Soldaten wurden, sagt die Botschaft verständlicherweise nicht.
Neu soll dieses Verfahren vereinfacht werden: Ein schriftliches, begründetes Gesuch soll genügen. Es muss enthalten, dass die gesuchstellende Person bereit ist, Zivildienst zu leisten, dass sie dies tun will, weil sie den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren kann, und dass sie bereit ist, den Dienst nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes zu leisten. Die Aufhebung des Zulassungsverfahrens führt zu einer Einsparung von jährlich 4,3 Millionen Franken, unter der Annahme, dass gleich viele Personen ein Gesuch stellen, bzw. von etwa 3,6 Millionen Franken, wenn man annimmt, dass die Zahl der Gesuche etwas zunimmt. Die Zahl der Gesuche hat übrigens dieses Jahr bereits zugenommen, ohne dass das Zulassungsverfahren geändert worden wäre.
Der Tatbeweis, der darin besteht, dass der Zivildienst die 1,5-fache Dauer des Militärdienstes hat, soll beibehalten werden. Auf den Minderheitsantrag dazu werde ich in der Detailberatung eingehen. Schliesslich soll im Sinne der Wehrgerechtigkeit die Mindestabgabe gemäss Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe von 200 auf 400 Franken verdoppelt werden. Auch darauf werde ich in der Detailberatung kurz eingehen.
Der Nationalrat als Erstrat ist mit 121 zu 44 Stimmen auf die Vorlage 1 und mit 140 zu 18 Stimmen auf die Vorlage 2 eingetreten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage 1 mit 152 zu 5 Stimmen und die Vorlage 2 mit 127 zu 17 Stimmen angenommen.
Ihre Kommission ist ohne Diskussion auf die Vorlagen eingetreten. Ich verzichte deshalb hier auf weitere Ausführungen, beantrage Eintreten und werde mich wo nötig in der Detailberatung äussern.