preparatory:AB 94198
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-03-09
Wortprotokoll
In der Fernsehverordnung ist vom Bundesrat detailliert geregelt, wer von der Gebührenpflicht befreit ist, und das Personal der SRG und anderer Radio- und Fernsehstationen gehört nicht dazu. Es ist daher grundsätzlich gebührenpflichtig. Auf der anderen Seite ist es aber eine Tatsache, dass die SRG ihren Angestellten die Gebühren im Sinne einer betrieblichen Vergünstigung bezahlt. Diese Regelung ist Gegenstand des Gesamtarbeitsvertrags mit der Branchengewerkschaft SSM. Davon profitieren zum grossen Teil auch die Angestellten der Tochterunternehmen TPC, Swiss TXT und Publisuisse. Zudem kommen auch die pensionierten Angestellten, die Witwer und Witwen von ehemaligen Angestellten und die Mitglieder der SRG-Gremien in den Genuss davon; das sind insgesamt 9800 Personen. Der Kommunikationsminister gehört nicht dazu. Die SRG bezahlt dafür jährlich 2,3 Millionen Franken. Bei diesen sozialpartnerschaftlich vereinbarten Vergünstigungen hat der Bundesrat natürlich keine Einflussmöglichkeiten.