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preparatory:AB 95057

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-06-10

Wortprotokoll

Es geht jetzt bei der gesamten Vorlage nur noch um die Regelung der Besteuerung von nicht börsenkotierten oder gesperrten Optionen. Alles andere ist geregelt, vor allem der Bereich der Aktien, aber auch der Bereich der börsenkotierten Optionen, wo die Besteuerung beim Erwerb erfolgt. Hier galt bisher die Zuteilungsbesteuerung. Ich muss Ihnen sagen, dass diese Zuteilungsbesteuerung nicht nur einen rechtlichen Mangel hatte, weil sie keine gesetzliche Basis hatte. Vielmehr ist sie einfach an sich, vom System her, nicht gut. Deshalb sind wir der Meinung: Wir müssen hier nun den Systemwechsel anstreben. Das war, glaube ich, die Überzeugung in der Kommission.

Jetzt ist die Frage, wie man diese Bewertungen vornimmt. Das ist ja das zentrale Element hier: Was sind die Kriterien? Es gab noch einige andere Fragen.

Weil diese Unsicherheiten bestanden, erteilte uns die Kommission einen Auftrag, an dem wir längere Zeit arbeiteten: nämlich einen Bericht zu erstellen, der diese Pendenzen noch aufnahm. Es gab zunächst einmal die Frage der Besteuerung der Optionen, dann der Ausfälle oder eben auch der Gewinne - je nachdem -, die dadurch entstehen könnten. Dann mussten wir einen Vergleich mit dem Ausland anstellen, und es gab noch die Frage der Auswirkungen auf die Sozialversicherungen zu klären. Bei diesem letzten Punkt sind keine Pendenzen aufgetaucht.

Mithin war es für uns zunächst einmal eine Frage: Wie sind hier die finanziellen Konsequenzen zu beurteilen? Da standen wir natürlich vor einem grossen Problem in Bezug auf das statistische Material. Das hängt damit zusammen, dass es in diesem Land eben keine - sagen wir - Optionenregister gibt. Es gibt kein zentrales Register, wo die Optionen eingetragen sind. Wir wissen deshalb nicht, wie viele Optionen es in der Schweiz gibt. Natürlich weiss das jedes Unternehmen für sich, weil es eine solche Liste führt. Das ist klar; die müssen diese Listen führen. Aber sie sind nicht verpflichtet, sie irgendwo registrieren zu lassen. Deshalb: Wenn wir hier weiter gegangen wären - das wissen Sie, Frau Ständerätin Sommaruga -, dann hätten wir einen riesigen Aufwand betreiben müssen, der so nicht vertretbar gewesen wäre. Wir pickten als Kompromiss doch immerhin einzelne Unternehmen heraus, verfolgten die Sache und schauten einmal: Wie sehen die Zahlen Sperrjahr für Sperrjahr aus, wie sieht diese Entwicklung aus? Sonst hätten wir ja die These, dass es letztlich unter Umständen zu Verschlechterungen kommt, nicht aufstellen können bzw. müssen, was der Wahrheit entspricht.

Ich weiss nicht, ob Sie im Besitz dieses Berichtes der Steuerverwaltung sind, und namentlich, ob Sie diese Darstellung des Steuerlastvergleichs zwischen der Zuteilungs- und der Ausübungsbesteuerung bekommen haben. Wenn Sie es bekommen hätten, dann wäre Ihnen, glaube ich, klargemacht worden, wo jetzt in etwa diese Schnittstellen liegen. Die Schnittstellen liegen so, dass man sagen kann: Man kann der Mehrheit Ihrer Kommission zustimmen - im Bewusstsein, dass hier nun eine bessere Lösung gefunden wird.

Der Bericht sagt - was wir übrigens schon in einem früheren Bericht festgestellt haben -, dass aus der Ausübungsbesteuerung grundsätzlich mehr Steuereinnahmen resultieren, aber natürlich unter der Voraussetzung, dass die Aktien im Wert steigen. Es ist eine Frage der Zeit, wie sich das entwickelt. Ich meine, Frau Ständerätin Sommaruga, der Unterschied in der Bewertung zwischen Optionen und Lohn ist ja der: Sie sagen, mit dem neuen System habe man die Gewissheit in Bezug auf die Besteuerung der Optionen. Das ist natürlich nicht ganz so. Zwischen der Herausgabe der Option und der Besteuerung kann in einem Unternehmen einiges geschehen: Das können Jahre sein. Der Lohn ist hingegen eine definierte Zahlung, die Sie am Ende des Monats oder des Quartals haben. Ich glaube, man muss diese [PAGE 467] Risikofaktoren noch berücksichtigen. Das ist mit ein Grund, weshalb wir uns dieser Bewertungen annehmen.

Bei der Ausübungsbesteuerung liegt eine einfache Berechnungsmethode vor, weil hier zur Ermittlung der geldwerten Leistungen - darum geht es - mit reellen Zahlen gearbeitet werden kann. Diese reellen Zahlen sind ganz einfach: Sie entsprechen dem Verkehrswert der Aktie minus dem Preis bei der Ausübung; so einfach ist die Bewertung in diesem Fall. Für die Mitarbeiter ist bei diesem System vorteilhaft, dass sie in die Lage versetzt werden, Steuern zu bezahlen, wenn sie die Leistung effektiv erhalten. Beim System der Zuteilungsbesteuerung, beim heutigen System, geschah es ja oft, dass Mitarbeitende für Leistungen Steuern zahlen mussten, die sie später gar nicht realisierten, weil ihre Optionen, z. B. wegen Kurszerfalls oder manchmal auch wegen Übertragung oder Konkurs des Unternehmens - das sind eben die Risiken -, nicht mehr ausübbar waren.

Der Bundesrat war stets der Meinung, dass der Mitarbeiter bei der Ausübungsbesteuerung steuerlich entlastet werden muss. Und er war auch der Überzeugung, dass eben damit ein Beitrag - ich muss es jetzt halt einfach auch sagen - zum Unternehmensstandort Schweiz geleistet wird, und zwar in Bezug auf die KMU, in Bezug auf die Start-ups, die dann dort das Mitspracherecht fördern können.

Eine Entlastung drängt sich aber auch aus einem anderen Grund auf. Der Mitarbeitende muss nämlich für den künftigen Erwerb der Aktien Kapital aus seinem versteuerten Lohn ansparen, das er mit der Ausübung der Option wieder in sein Unternehmen zurückführt. Das macht den Unterschied zu anderen Vergütungen des Unternehmens aus. Ich denke hier vor allem an die Boni, die hier ganz anders daherkommen. Die früheren Debatten haben gezeigt, dass das Mass der Entlastung umstritten ist; das hat sich auch in den Beratungen der Kommission wieder gezeigt. Die WAK des Ständerates hat sich angesichts der aufgezeigten Mehreinnahmen für den ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlag entschieden, und zwar für eine Entlastung von 10 Prozent, jedoch höchstens 50 Prozent. Ich bin der Kommissionsmehrheit dafür dankbar.

Zum Schluss die Frage des internationalen Umfeldes: Es ist so, dass in der Tat viele Länder solche privilegierenden Lösungen haben, das ist so. Ich muss auch sagen, man hätte hier durchaus einen Freibetrag einführen können; man kann das tun. Es ist eine politische Frage, ob man das tut oder nicht. Ich hätte mit beiden Varianten leben können. Das hier ist die einfachere, die klarere Variante. Es ist eine Lösung, die man auch andernorts im Ausland findet, aber ich würde sagen, das ist eine Kann-Lösung. Da gibt es keine Vergleiche, oder dann müsste man die Korrektheit haben, international die gesamten Steuersysteme - und eben nicht nur die Frage der Besteuerung von Optionen - miteinander zu vergleichen. Dann kämen zum Teil noch etwas andere Relationen hervor, die uns zeigen würden, dass wir uns hier, ich würde sagen, im oberen Mittelfeld bewegen, aber keineswegs etwa, dass wir in einsamer Höhe alleine daherkommen; das ist so sicher nicht der Fall.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, sich den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission anzuschliessen.