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preparatory:AB 95150

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-19

Wortprotokoll

Mitten in der Finanz- und Wirtschaftskrise dürfen wir uns in dieser Frühjahrssession zum zweiten Mal mit Kultur beschäftigen. Heute geht es um ein Geschäft, welches über Jahre hinweg mit vielen Turbulenzen verbunden war. Immer wieder durften und mussten wir uns in der WBK mit dem Landesmuseum beschäftigen. Seit zwei Jahren ist nun - so mindestens nehmen wir es in Bern und Zürich wahr - Ruhe eingekehrt. Wir von der CVP sind froh, dass die Vorlage "Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum" aus dem Jahr 2002 abgeschrieben und durch die vorliegende Botschaft und das neue Bundesgesetz abgelöst wird.

Sehr viel Energie wurde in den letzten Jahren für eine neue Stiftung Schweizerisches Landesmuseum aufgewendet. Die Vorlage wurde schlussendlich vom Parlament zurückgewiesen. Gründe für die Ablehnung waren die historisch zufällig zusammengesetzte Musée-Suisse-Gruppe, das fehlende Konzept für eine Museumspolitik und die angestrebte Rechtsform, mit der sich die Gruppe einer politischen Kontrolle beinahe völlig entzogen hätte.

Der vom Bundesrat im Auftrag des Parlamentes Ende 2005 vorgelegte Museumsbericht hält fest, dass der Bund insgesamt fünfzehn Museen selber betreibt. Objektive Kriterien, die erkennen lassen würden, wieso genau diese fünfzehn Institutionen als bundeseigene Häuser geführt werden, gibt es ebenso wenig wie eine klar geregelte Zusammenarbeit. Acht Häuser gehörten zum Schweizerischen Landesmuseum, zur Musée-Suisse-Gruppe; es handelte sich dabei um eine historisch gewachsene Gruppierung mit Häusern von sehr unterschiedlicher Grösse und Bedeutung. Das Museum Bärengasse in Zürich, das Zunfthaus zur Meisen mit seiner Porzellansammlung, das Schloss Wildegg, das Musikautomatenmuseum in Seewen und das Zollmuseum Gandria werden nun ausgegliedert. Damit wird die Musée-Suisse-Gruppe strukturell bereinigt, redimensioniert und neu in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt verselbstständigt.

Die CVP begrüsst diese Lösung ausdrücklich. Wir sind auch froh, dass die Lehren aus der Dauerkrise gezogen wurden und die Führungsstruktur des Landesmuseums sowie seine Steuerung und Beaufsichtigung durch den Bund modernisiert und an die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes angepasst werden. Die Gruppe des Landesmuseums wird neu unter der Bezeichnung "Schweizerisches Nationalmuseum" geführt. Dieser neue Name, der besser zum französischen Staatsverständnis unseres Ministers Couchepin passt, ist gewöhnungsbedürftig. Wir werden ihn aber akzeptieren.

Eigentlich hätte ich mir ja einen grossen Gesetzeswurf gewünscht. Nun haben wir ein Gesetz, welches vor allem für einen Teil der Bundesmuseen Gültigkeit hat. Die Sammlung Oskar Reinhart "Am Römerholz" in Winterthur sowie das Museo Vela in Ligornetto, zwei bundeseigene Juwelen der Museumslandschaft, bleiben direkt dem BAK unterstellt. Das neue Gesetz verpflichtet aber die Museen und Sammlungen des Bundes auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Dies ist begrüssenswert. Das Museums- und Sammlungsgesetz erlaubt es dem Bund auch, seine verschiedenen Aktivitäten im Museumsbereich in Zukunft besser aufeinander abzustimmen. Es ist erfreulich, dass damit der Grundstein für eine übergeordnete Museumspolitik des Bundes gelegt werden soll, denn die bisherige Museumspolitik des Bundes liess sich von den historisch gewachsenen Gegebenheiten und zufälligen Schenkungen an die Eidgenossenschaft treiben.

Vergessen wir aber nicht, dass die Schweiz ein Land von Museen ist. Gemäss Bericht des EDI über die Museumspolitik des Bundes gab es im Jahr 2005 in der Schweiz 949 Museen; die Zahl ist über die letzten Jahrzehnte stetig gewachsen. In Artikel 2, dem Zweckartikel, wird begrüssenswerterweise die fachliche Unterstützung anderer, nicht bundeseigener Museen und Sammlungen festgehalten. Auch die Zusammenarbeit in der Schweizer Museumslandschaft soll verbessert werden, was die vielen Kuratoren und Museumsleitungen in allen Regionen der Schweiz sicherlich erfreuen wird.

Zusammenfassend: Es handelt sich beim neuen Gesetz um eine pragmatische Lösung für die bundeseigenen Museen. Für die übrigen, im Gesetz nicht erwähnten und doch dem Bund gehörenden Museen sowie für alle Museen, die nicht das Glück haben, dem Bund zu gehören, bleibt vieles offen. Das vorliegende Gesetz ist nicht der grosse Wurf, der den Titel Museumsgesetz echt verdient hätte, aber es bringt dem alten Landesmuseum, welches nun zum Nationalmuseum mutiert, eine gute rechtliche Basis und den nötigen Handlungsspielraum.

Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt dem Gesetz zu.