preparatory:AB 95278
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-19
Wortprotokoll
Mit der Änderung des CO2-Gesetzes soll auch meine Initiative 03.439 aus dem Jahr 2003 erfüllt sein und demnach abgeschrieben werden. Mit dieser Initiative verlangte ich, dass 2 Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen aus dem Energiebereich für die Förderung der Nutzung der erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Dieser Initiative wurde in beiden Räten Folge gegeben. Die Verwaltung veranschlagte damals die Erträge bei der Umsetzung auf rund 30 Millionen Franken. Aufgrund des Wirtschaftswachstums der letzten Jahre würden nach der Vorgabe der Initiative heute sicher 35 Millionen Franken zur Verfügung stehen.
Ich bin damit einverstanden, dass man mein Anliegen nun mit der Teilzweckbindung im CO2-Gesetz erfüllen will. Die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere des Holzes, wie es meine Initiative verlangt, hat in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz. Es ist unbestritten, dass erneuerbare Energien höhere Investitionen benötigen als fossile Brennstoffe und dass deshalb dringend die nötigen Anreize geschaffen und erhalten werden müssen. Die umliegenden Länder sind der Schweiz vor allem bei der Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien weit voraus. Schuld daran sind deren verlässlichen Förderprogramme der letzten Jahre. Gerade eine solche Verlässlichkeit für Hauseigentümer, Unternehmer und die Kantone will ich mit meinem Antrag erreichen. Es sollen nämlich statt 30 Millionen neu 40 Millionen Franken für die Förderung der erneuerbaren Energien eingesetzt werden.
Ich bin überzeugt, dass mit dieser Aufstockung des Förderungsbeitrages für erneuerbare Energien dem Auftrag, den CO2-Ausstoss zu reduzieren, ebenso Rechnung getragen werden kann, wenn neben Gebäudesanierungen zum Beispiel auch bei den Heizungen Öl durch alternative Energien, insbesondere Holz, wie ich es in der Initiative verlangt habe, ersetzt wird. Diese Teilzweckbindung bewirkt jedenfalls für die Wirtschaft weit mehr, als wenn der gesamte CO2-Abgabe-Ertrag im Giesskannenprinzip zurückverteilt wird.
Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, meinem Antrag, den Förderbeitrag für erneuerbare Energien um 10 Millionen Franken aufzustocken, zuzustimmen.