preparatory:AB 96761
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-29
Wortprotokoll
Kurz zu vier Punkten:
1. Sie haben von den beiden Kommissionsreferenten den Vorgang der kalten Progression und deren Auswirkungen erklärt erhalten. Ich möchte dieser guten Präsentation nichts beifügen. Sie haben mitbekommen, dass wir es hier letztlich mit einem volkswirtschaftlichen und einem konjunkturellen Problem zu tun haben, das wir lösen wollen, indem die kalte Progression eben raschestmöglich und danach in kurzen Abständen ausgeglichen wird. Damit sind offensichtlich alle Fraktionen im Rat einverstanden.
2. Der Rhythmus, nach dem dieser Ausgleich erfolgen soll, war in der Vernehmlassung umstritten. Es gab verschiedene Vorschläge. Die einfachste Variante ist, einen jährlichen Ausgleich vorzunehmen, weil es die gerechteste Lösung ist. Sie entspricht auch dem Verlauf der Teuerung und stellt damit den höchsten Grad an Steuergerechtigkeit sicher. Die Kantone demgegenüber sagen: Wir nehmen in Kauf, dass es statt einer Anpassung von 0 Prozent eine von 3 Prozent braucht. Sie begründen das unter anderem auch mit administrativen Hinweisen. Es ist aber nicht so, dass es sich nur um ein Software-Problem handelt, denn die Steuererklärungen müssen auch immer gedruckt werden, der Text muss jedes Jahr wieder angepasst werden. Daher ist das mit einem zusätzlichen administrativen Aufwand verbunden. Der Bundesrat hat sich der Meinung der Kantone angeschlossen.
3. Zur Einbettung in die gesamte Bundessteuerpolitik: Hier hat Herr Nationalrat Schelbert zu Recht auf eine Anzahl weiterer Projekte hingewiesen, die parallel unterwegs sind und die auch Ausfälle bewirken. Irgendwann muss man die Summe der Ausfälle zur Kenntnis nehmen; sie ist ja nicht gering. Ich erinnere Sie daran, dass wir im letzten Jahr dank einer gewonnenen Volksabstimmung die Unternehmenssteuerreform II realisieren konnten, die Ausfälle bewirkt - vor allem bei den Kantonen, etwas weniger beim Bund. Dann sind Vorlagen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer unterwegs. Die Vorlage 1 zur Mehrwertsteuer - es wurde gesagt - ist von Ihnen behandelt worden. In der vorberatenden ständerätlichen Kommission ist man auch vor dem Ziel; der Ständerat wird diese Vorlage im Juni behandeln. Danach kommt die Vorlage 2, die mit zum Teil beträchtlichen Ausfällen verbunden sein könnte. Schon bei der Vorlage 1 rechnen wir mit etwa 200 bis 300 Millionen Franken an Einnahmenausfällen.
Dann kommt die Familienbesteuerung. Dieses Projekt ist jetzt reif. In den nächsten Tagen wird es in den Bundesrat geleitet. Eine der vorberatenden Kommissionen hat das Thema bereits vor der Sommersession traktandiert. Wir werden hier also aufs Tempo drücken. Aber es muss natürlich eine Lösung gefunden werden; es zeichnet sich auch dort ab, dass die beiden Varianten umstritten sein könnten. Die Ausfälle in diesem Bereich betragen 500 bis 600 Millionen Franken, nachdem die Revision der Besteuerung von Ehepaaren, namentlich von Zweiverdienerehepaaren, im letzten Jahr schon etwa 600 Millionen Franken an Ausfällen bewirkte. Das gibt dann mehr als eine Milliarde aus dem Teil Familienbesteuerung.
Dann kommt in der Tat eine weitere Unternehmenssteuerreform. Die hat auch mit dem Steuerstreit mit der EU zu tun, wird aber natürlich nicht mit der EU verhandelt. Vielmehr müssen dort zwei, drei Probleme gelöst werden, die der EU ein Dorn im Auge sind. Aber letztlich geht es nicht darum, sondern um die Wettbewerbsposition unseres Steuersystems, die wir verteidigen und - gemessen an dem, was sich im Ausland tut - verbessern wollen.
Bei diesen Ausfällen rechnen wir mit einer Grössenordnung von rund 500 Millionen Franken. Und dann ist eine ganze Reihe von Abzügen unterwegs - ein Thema, das wir gelegentlich aufnehmen müssen -: im Bereich des Klimas, der erneuerbaren Energie, des Wohnens, der Ausbildung, der Weiterbildung. Da ist einiges unterwegs. Wenn man das zusammenzählt, könnte einem schwindlig werden, wenn man überall die Maximalvariante dieser einzelnen Abzüge in Kauf nehmen würde. Kurz und gut: Es sind viele Projekte unterwegs, die stets zu Mindereinnahmen führen. Es ist auch hier so, wobei man natürlich fairerweise sagen muss, dass es hier ja nicht darum geht, Mindereinnahmen zu erhalten. Hier geht es eigentlich darum, Steuergerechtigkeit zu schaffen. Insofern sind es keine echten Mindereinnahmen, sondern es ist eine Rückerstattung oder Anpassung des Steuerrhythmus an die Inflation und an die Kaufkraft.
4. Es ist mehrfach von der Familienbesteuerung gesprochen worden. Dieses Projekt - ich habe es vorher gesagt - ist reif. Wir werden es in den nächsten Tagen ins Parlament leiten. Das Projekt sieht einen Kinderabzug und einen Kinderbetreuungsabzug vor; als Variante werden wir uns auch mit der Frage des Kindertarifes beschäftigen. Im Wissen, dass diese beiden Schienen gefahren werden könnten, wird die Botschaft so daherkommen, dass man problemlos diese Alternativen oder auch Varianten einer Alternative behandeln kann, ohne dass, wenn von einem System ins andere gewechselt würde, gleich wieder eine ganze Botschaft neu zu erstellen wäre. Das dient dann sicher auch der speditiven Behandlung dieses Geschäftes im Parlament. Eine Verknüpfung zwischen der Vorlage zur Familienbesteuerung mit der jetzt behandelten Vorlage lehnt der Bundesrat aber ab.
In Übereinstimmung mit den Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen empfehle ich Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten und es anschliessend nach den Vorstellungen des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission zu behandeln.